Gurlitt-Sammlung:Matisse-Gemälde geht an rechtmäßige Besitzer zurück

Die "Sitzende Frau" von Matisse stammt aus dem Jahr 1921 - und der Sammlung von Paul Rosenberg. (Foto: Michael Dalder/Reuters)
  • Das Amtsgericht München hat die Rückgabe eines Gemäldes von Matisse an die rechtmäßigen Besitzer genehmigt. Das Bild war dem jüdischen Kunsthändler Paul Rosenberg einst von den Nazis geraubt worden.
  • Der Matisse galt als verschollen, bis er 2012 in der Wohnung von Cornelius Gurlitt in München-Schwabing gefunden wurde.

Matisse-Bild geht zurück an die Familie Rosenberg

Ein Gemälde aus der umstrittenen Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt soll an diesem Freitag zu seinen rechtmäßigen Besitzern zurückkehren. Der Vertreter der Familie Rosenberg, Christopher Marinello, reiste nach München, um das Bild "Sitzende Frau" von Henri Matisse entgegenzunehmen. Die Familie hatte für die Rückgabe des Ölgemäldes gekämpft, das jahrzehntelang als verschollen galt.

Mit Hunderten anderen Kunstwerken wurde es 2012 in Gurlitts Wohnung in München-Schwabing gefunden und von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. ( Lesen Sie hier eine Chronologie des Falls Gurlitt.) Das Bild war dem jüdischen Kunsthändler Paul Rosenberg einst von den Nationalsozialisten geraubt worden, wie die mit der Herkunftsforschung beauftragte Taskforce "Schwabinger Kunstfund" bestätigte.

Neben der Herausgabe der "Sitzenden Frau" hatte das Amtsgericht München auch die Rückgabe des Bildes "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann genehmigt. Ein Termin für die Übergabe wurde allerdings nicht bekannt.

Bund kümmert sich um Raubkunst-Teil der Gurlitt-Sammlung

Cornelius Gurlitt, Sohn von Hildebrand Gurlitt, einem der vier Kunsthändler Adolf Hitlers, stand mit seiner Sammlung monatelang im Zentrum einer Debatte um Nazi-Raubkunst. Er starb am 6. Mai 2014 in München.

Gurlitt hatte das Kunstmuseum Bern als Erben eingesetzt. Laut einer Vereinbarung zwischen Deutschland und dem Museum liegt der Teil der Sammlung, der unter Raubkunst-Verdacht steht, aber in der Verantwortung des Bundes. Ob das Erbe tatsächlich in die Schweiz geht, ist noch nicht endgültig entschieden. Ansprüche hat auch eine Cousine erhoben, die derzeit noch um einen Erbschein streitet.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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