Gehört, gelesen, zitiert:Klein- und Großgläubigerinnen

Während andere noch über Gendersternchen streiten, wird in Gesetzesentwürfen schon das generische Femininum verwendet, also konsequent die weibliche Form. Eine Kostprobe.

Sprache entwickelt sich ständig weiter. Und während sich viele noch über die Versuche empören, bei Personen sowohl die männliche als auch die weibliche Form mittels "Gendersternchen" in einem Wort auszudrücken, werden anderswo schon radikalere Wege begangen. Ausgerechnet das Bundesjustizministerium hat kürzlich in einem Entwurf für die Novelle des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) statt des generischen Maskulinums, statt Sternchen oder Binnen-I konsequent das generische Femininum verwendet. Manche werden noch eine Weile brauchen, bis sie sich daran gewöhnt haben. Sogar den Autorinnen und Autoren des Textes selbst ist ein Lapsus unterlaufen.

Sie haben ihn mit "Referentenentwurf" überschrieben. Oder sie waren eben alle Männer. "Zu § 11, Absatz 2: (...) Die qualifizierte Summenmehrheit in Höhe von 75 Prozent vermindert zwar das Risiko einer Majorisierung von Kleingläubigerinnen durch Großgläubigerinnen, kann sie jedoch nicht ausschließen. Um dem auf den Schutz von Kleingläubigerinnen vor derartigen Majorisierungen gerichteten Zweck des doppelten Mehrheitserfordernisses gerecht zu werden, sieht der Entwurf vor, dass Kleingläubigerinnen in einer separaten Gruppe zu vereinigen sind. Artikel 9 Absatz 4 Unterabsatz 4 der Richtlinie, der den Schutz schutzbedürftiger Gläubigerinnen wie kleiner Lieferantinnen anspricht, lässt diesem Zweck dienende Vorgaben für die Gruppenbildung ausdrücklich zu. (...) Dabei können relative Kriterien (Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber der betreffenden Gläubigerin an der Gesamtsumme aller Verbindlichkeiten der Schuldnerin) und absolute Kriterien (absolute Höhe der Forderungen der betreffenden Gläubigerin) herangezogen werden."

© SZ vom 13.10.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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