Weitere Leserbriefe:Zur Rente

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Das Altersgeld bewegt viele SZ-Leser, sie schreiben zu unterschiedlichen Aspekten: Ein Schreiber schlägt Lösungswege zum Ausgleich der Bezüge von Ehepartnern vor. Eine Leserin äußert sich kritisch zur Abschaffung der Rente mit 63.

Ausgleichsrente für Frauen

Zu " Die tiefe Kluft daheim" vom 17. September: Ein Paar bekommt Kinder, teilt sich die Arbeit fair; die Beziehung zerbricht, und im Alter steht die Frau offensichtlich ungerechtfertigt finanziell schlechter da als der Mann. Sie hat nicht weniger gearbeitet als er, sie war nur in kleinerem Umfang bezahlt erwerbstätig. Zwei Lösungsideen zu diesem Problem, das für viele gilt: Idee eins wäre ein Erziehungsgehalt (aus Steuermitteln oder einer Sozialversicherung), das auch zu Rentenansprüchen führt. Damit würde Erziehungsarbeit im Rentenbezug honoriert. Und dann, wenn sie geleistet wird.

Lösungsidee zwei beginnt mit Bewusstseinsbildung: Die gesetzliche Rente ist kein Privatkonto, sondern eine Sozialversicherung wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Bei den Beiträgen wird versucht, die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Bei den Leistungen richtet sich die GKV nicht nach den Einzahlungen des Einzelnen, sondern nur nach dem Bedarf. Das wäre auch für die Rente sinnvoll: Wer lang lebt, bekommt lang Rente, wer kürzer lebt, erhält entsprechend kürzer diese Bezüge. Diese Differenzierung wird leider von anderen Differenzierungen überlagert, nämlich der Rentenhöhe, die sich nach den falschen Maßstäben bemisst.

Eine Einheitsrente würde Frauen tendenziell gegenüber Männern bevorzugen, weil Männer im Mittel kürzer leben und damit in Summe weniger Rente bezögen. Das könnte man als gewissen Ausgleich fürs oben genannte Problem ansehen. Die Einheitsrente würde zudem die Bevorzugung der oberen sozialen Schicht mildern.

Dr. Mathias Seybold, Lauf a. d. Pegnitz

Probleme jüngerer Baby-Boomer

Zu " Rente mit 63 abschaffen" vom 12. September: Die junge Kommission fordert die Abschaffung der Rente mit 63 und ein Rentenalter von 67. Der Zusatz "sofern man 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat" fehlt gänzlich, dabei ist der entscheidend. Die Generation der Baby-Boomer, die jetzt in Rente gehen, hat ganz andere Erwerbsbiografien vorzuweisen: Einen Ausbildungsberuf mit 16 oder 17 Jahren, danach in ein, zwei, drei Firmen durchgehend arbeiten. So bringt man 45 Erwerbsjahre bis 63 zusammen. Aber was ist mit der Baby-Boomer-Generation, deren letzter Jahrgang 1964 übrigens auch bis 67 arbeiten muss? Unsere Rentenkasse ist eine feine Sache, aber sie steht nicht in Verdacht, auch nur einen Euro zu viel zu zahlen. Um die Lücke zu schließen, die zweifellos entsteht, wäre es angebracht, dass alle in sie einzahlen, wie auch in Nachbarländern üblich.

Barbara Baumhauer, München

© SZ vom 21.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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