Weitere Leserbriefe:Digitales für die Ewigkeit

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Ein Leser warnt, Digitalarchive so zu abzuspeichern, dass sie auch in 50, 100 Jahren noch mit entsprechender Software gelesen werden können. Eine Leserin mahnt die Anpassung der Unfallversicherung an die Home-Office-Regeln an.

Bedeutende Zitate

Zu " Reden wir über Geld mit Burkhard Balz: Bargeld bleibt bestehen" vom 4. Juni: Der Satz "Bargeld bleibt bestehen" erinnert mit auf fatale Weise an andere berühmt gewordene Sätze: "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!" Oder: "Die Rente ist sicher!"

Franz Wagner, Ulm

Digitales künftig lesbar halten

Zu " Behördengang, aber digital" vom 1. Juni: Ich höre immer nur Digitalisierung. Hat das mal jemand zu Ende gedacht? 1506 schrieb zum Beispiel Künstlerkollege Albrecht Dürer aus Venedig einen Brief an seinen Freund Willibald Pirckheimer. Dieser Brief ist heute im Besitz des Bayerischen Staatsarchivs und lagert im Stadtarchiv Nürnberg. Alle sind mächtig stolz auf diesen Brief, zeigt er doch eine Kritzelei Dürers, die man heute, im Nachhinein, als das erste Emoji bezeichnen könnte.

Es gibt eine Unmenge an historischen Schriftstücken in den Archiven weltweit. Nicht alle sind vielleicht so bedeutend wie der Brief Dürers, aber für die Forschung doch wichtig. Auf meinem Computer befinden sich Schriftstücke und Bilddateien von 2004, die ich nicht mehr öffnen kann, weil das Programm nicht mehr mit dem heutigen Betriebssystem kompatibel ist. Nicht, dass ich meine Kunst für so bedeutend halte, aber hat der Staat die Tragweite der von ihm forcierten Digitalisierung in diesem Detail durchdacht? Was ist, wenn in 100 Jahren kein Mensch mehr die allermeisten Dateien aufbekommt, weil es schlichtweg keine Soft- und Hardware mehr dafür gibt?

Karsten Neumann, Nürnberg

Unfallrecht anpassen

Zu " Die Schreibtischpflicht" vom 27. Mai: Beim Zwang zum Home-Office sollte auch der Bundesarbeitsminister daran denken, die Menschen im Home-Office unfallversicherungsrechtlich einer Arbeit im Betrieb vollständig gleichzustellen.

Macht man als Angestellter auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher, um sein Kind sicher in Kita oder Schule abzuliefern, ist auch der als "Arbeitsweg" bei der Berufsgenossenschaft versichert. Bei derzeitiger Rechtslage sind auch die Wege aus dem Home-Office und zurück nicht versichert, wenn sie erfolgen, um wegen der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice Kinder fremder Obhut anzuvertrauen, also zum Beispiel in den Kindergarten zu bringen (BSG vom 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R).

Warum? Ein Wegeunfall setzt einen Weg von der Arbeitsstelle nach Hause oder umgekehrt voraus. Das bedeutet: Arbeits- und Wohnort müssen räumlich auseinanderfallen. Das sei bei Tätigkeiten in einem Home-Office nicht der Fall. Ebenso ist die Abgrenzung zwischen versicherter und nicht versicherter Tätigkeit im Home-Office nicht einfach, etwa Essen, Trinken. Das BSG hat entschieden, dass die von der privaten Wohnung und damit dem persönlichen Lebensbereich ausgehenden Risiken von den Versicherten selbst und nicht vom Arbeitgeber - anders als auf der Unternehmensstätte - zu verantworten sind (vgl. BSG vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R -). Hier wäre dringend eine Gesetzesänderung notwendig!

Ingrid Bock, München

© SZ vom 15.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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