Weitere Briefe:Missstände in der Land- und der Bauwirtschaft

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Ein Leser hält es für skandalös, dass Bauern ihren Gülleausstoß nicht senken und der Regierung deshalb Strafen drohen. Ein anderer moniert Rechtslücken, welche die Beseitigung von Baumängeln verzögerten.

Skandal wegen der Gülle

Zu " Stinkt zum Himmel" vom 6. Juni: Vielen Dank für diesen Bericht. Er war ebenso fällig wie zugleich etwas zu moderat. Allein die Tatsache, dass der Bundesregierung Strafzahlungen in Höhe von 850 000 Euro pro Tag ins Haus stehen, weil die Landwirtschaft-Connection mauert, ist schon ein Skandal. Wie viele soziale Programme könnten stattdessen gefördert werden. Und dass es jetzt drängt, ist der nächste Skandal. Die Landwirte hatten Jahre Zeit für neue Regelungen. Aber in der aktuellen Bundesministerin haben sie ja auch eine willfährige Mitspielerin. Womit haben sie ihr denn gedroht? Das alles erfahren die Leser leider nicht.

Klaus Brake, Berlin

Unmögliche Hinhaltetaktik

Zu " Achtung, Fliesenleger" am 29./30. Mai: Ihr Artikel zum Pfusch am Bau wird vielen aus der Seele sprechen. Eine löcherige Rechtsordnung erlaubt zudem säumigen Bauträgern vielerlei Hinhaltemanöver, wie unser Beispiel zeigt: Ende 2017 wurde in unserer Anfang 2016 bezogenen Neubauwohnung innen ein Pilz zwischen Fensterfront und Parkettboden festgestellt. Der Bauträger reagierte auf unsere Mängelmeldung gar nicht. Erst nach Einschaltung von Rechtsanwalt und Sachverständigen ergab eine Leckortung, dass die Ursache von außen kommen muss, also dem sogenannten Gemeinschaftseigentum zuzuordnen ist. In unserem Fall ist drei Jahre nach Bauabschluss wegen erheblicher Mängel das Gemeinschaftseigentum noch nicht abgenommen. Der Bauträger muss also die Ursachenfindung und die Mängelbeseitigung übernehmen. Stattdessen drohte er, nur weiter zu machen, wenn wir alle Kosten übernehmen würden. Bei Auftreten eines Pilzes ist aber schnelles Handeln erforderlich, um die Schimmelausbreitung und weitere Schäden zu vermeiden. Nach vielen Hinhaltemanövern wurde nach einem Jahr (!) als Ursache ein Leck in der äußeren Fensterfront festgestellt. Die Sanierungsarbeiten wurden erst Ende Mai 2019 abgeschlossen.

Ich frage mich, wie kann es passieren, dass es eine Rechtsordnung ermöglicht, mit falschen Angaben, Drohungen, Unterstellungen eine Mängelbeseitigung zu verzögern? Der Bauträger braucht nicht mal die Ergebnisse seines Gutachters bekannt geben und kann weiter Gegenteiliges behaupten. Trotz Rechtsanwalt und Sachverständigen wurden wir zu etwa hundert Klarstellungsmails gezwungen. Dieses Beispiel ist eines von vielen seit der Bauphase und danach.

Heinz Werner, Nürnberg

© SZ vom 25.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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