Weitere Briefe:Cum-Ex und Boni

Für die krummen Finanzdeals sollen nicht nur Banker haften, sondern auch die Auftraggeber, die von den Steuertricks profitieren wollten, fordert ein Leser. Und: Vorstands-Boni sollten nur begrenzt als Betriebsausgabe gelten dürfen.

Kunden sollen für Cum-Ex haften

Zu " Signal gegen die Gier" vom 6. Dezember: Banken, Börsenhändler, Finanzberater und Steueranwälte hätten beim Handel mit Cum und Ex den Fiskus systematisch betrogen, schreibt Klaus Ott. Doch was ist mit ihren Kunden? Jene, häufig angesehene Mittelständler, die sie beauftragt haben, in ihrem Namen Profit zu machen? Viele von ihnen stellen sich heute als Opfer dar, als Betrogene der Betrüger. Doch auch sie, die häufig gegen den Mindestlohn und eine Erhöhung der Erbschaftsteuer zu Felde ziehen, haben gezielt versucht, Steuerzahler zu betrügen. Sollten sie aus ökonomischer Unkenntnis gehandelt haben, sind sie wohl auch mit der Leitung ihrer Unternehmen überfordert. Wenn nicht, war es Vorsatz. Diese ehrenwerten Damen und Herren sollten auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Stefan Stremel, Augsburg

Absetzbare Gehälter begrenzen

Zu " Fast 50 Prozent mehr" vom 5. Dezember: Abgesehen davon, dass niemand so viel Geld verdient haben kann, ist es ein Skandal, dass der Steuerzahler sich an dieser Vorstandszahlung kräftig beteiligen muss. Wenn eine Firma seinen Angestellten derartige Beträge zahlen möchte, soll sie dies tun, aber so etwas darf nicht als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend gemacht werden. Es darf nur als Liebhaberei zu Lasten der Firmeneigentümer gelten. Maximal sollte das Zehnfache des durchschnittlichen Tariflohns als Gehalt fürs Führungspersonal geltend gemacht werden dürfen.

Stefan Bluemer, Essen

© SZ vom 11.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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