Vor dem Familiengericht:Streit ums Kind mit allen Mitteln

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Nach einer Trennung wollen oft beide Ehepartner das Sorgerecht. Ein erbarmungsloser Kampf beginnt. Doch was ist die beste Lösung fürs Kind? Für Außenstehende ist das nicht immer leicht zu entscheiden.

Der Vater will das Sorgerecht für sein Kind, die Mutter auch. (Foto: imago/photothek)

"Schieflage" vom 2./3. April, "Kindeswohl vs. Elternwohl" vom 4. April:

Interdisziplinäre Verbesserung

Mit "Schieflage" hat Barbara Vorsamer ein Thema aufgegriffen, das mich während meiner 40-jährigen Berufstätigkeit als Anwältin für Familienrecht und Verfahrensbeistand für Kinder sehr beschäftigt hat. Sie hat mit Wissenschaftlern gesprochen, die sich seit Langem dem Problem häuslicher Gewalt annehmen. Dass es immer noch zu Fehlentscheidungen kommt - wahrscheinlich sogar viel mehr als dokumentiert, liegt daran, dass es keine Fortbildungspflicht für Familienrichter gibt, und dass sich das Bewusstsein für die Grundrechte von Kindern erst entwickelt.

Es gibt aber ein positives Beispiel: Vor mehr als 25 Jahren hat sich in München ein interdisziplinärer Arbeitskreis gegründet, in dem ich bis zum Ruhestand mitgearbeitet habe. Darin sind alle Berufsgruppen vertreten, die Strategien und Lösungen für die Betroffenen von häuslicher Gewalt, in erster Linie Frauen und Kinder, entwickeln: Familienrichter und -richterinnen, Sachverständige, Jugendamt, Rechtsanwälte, Mitarbeiterinnen aus Frauenhäusern. Meine Motivation war der unsägliche Ausspruch einer Richterin: "Dem Kind hat er doch nichts getan." Das war in den 1990er-Jahren. Schlimm, dass sich diese Weltanschauung bis heute gehalten hat.

Die gesamte familienrechtliche Praxis im Umfeld des Amtsgerichts München hat sich durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit verändert. Dazu hat nicht nur das gegenseitige Verständnis beigetragen, sondern auch die Entwicklung und Anpassung von Leitfäden, insbesondere der "Sonderleitfaden häusliche Gewalt". Zwei Kernsätze stehen dort: "Auch miterlebte oder mitgeteilte Gewalt gefährdet das Kindeswohl." Und: "Die Sicherung des Kindeswohls und des Opferschutzes hat dabei absoluten Vorrang. Die Beweisbarkeit ist bei einem konkreten Verdacht zunächst nachrangig." Es geht also nicht um die Bevorzugung oder Benachteiligung von Müttern oder Vätern, sondern darum, dass Kinder nach der Trennung der Eltern die bestmögliche Fürsorge und Erziehung erhalten.

Elisabeth Mach-Hour, München, Rechtsanwältin

Der Stärkere gewinnt

Die Beispiele in dem Artikel sind erschreckend. Die Schieflage beobachte ich seit Jahren in zahlreichen Varianten im Freundes- und Bekanntenkreis, aus meiner beruflichen Perspektive und als Kind, ich habe es selbst leidvoll erfahren. Es ist lange her, einiges hat sich aber kaum verändert. So zum Beispiel die Abwesenheit von Expertise zum Kinderschutz bei manchen Richtern, die Entscheidungen mit solcher Tragweite verantworten. Vorrang hat, was die Erwachsenen für sich als gerecht einfordern. Die Kinder werden zwar formal gefragt, aber selbst bei Kindern, die ihre Wünsche deutlich geäußert haben, wurden diese übergangen oder zurechtgebogen. Oft kommt dabei das heraus, was der Durchsetzungsstärkere eben durchsetzen kann.

Leider ist es nicht selbstverständlich, dass dieser das Wohl des Kindes im Blick hat, denn es sind finanzielle Interessen im Spiel. Ein erstaunliches Interesse am Wechselmodell fällt mir bei dem Elternteil auf, das sich so eine Menge Unterhalt spart. In den Familien, die ich kenne, ist das jeweils derjenige, der sich zum Beispiel seine Arbeitszeit, weil freiberuflich, sehr flexibel einteilen kann, deutlich besser verdient und in Vollzeit arbeitet; während der andere häufig angestellt ist, zum Beispiel als Erzieherin, und sich für eine Teilzeittätigkeit entscheidet, um mit dem Wechselmodell leben zu können - mit allen finanziellen Konsequenzen, etwa für die Rente. Hier setzt das Wechselmodell aus meiner Sicht völlig falsche Anreize, die den Kindern im schlimmsten Fall schaden. Aber für diese Behauptung müsste man wohl erst mal Daten sammeln. Genauso wie zu den Folgen, die fehlerhafte Gerichtsentscheidungen bei den betroffenen Kindern langfristig verursachen.

Auch Experten bestätigen, dass ein erzwungenes Wechselmodell dem Kindeswohl nicht dient, dennoch wird es immer wieder durchgesetzt. Wäre es ein Medikament, mit so schlechter Datenlage und mit so gravierenden, langfristigen Risiken, die wenigsten würden es freiwillig nehmen - beziehungsweise ihren Kindern eine solche Situation zumuten.

Dr. med. Nina Rümmelein, München, Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Mehr Gleichberechtigung

Leider finde ich den Artikel sehr einseitig und männerunfreundlich. Dass eine absolute Schieflage besteht, ist sicher richtig, und dass das Kindeswohl nicht immer im Mittelpunkt steht, ebenso. Dennoch erleben wir im Moment, dass Kinder nicht zu ihren Vätern kommen, da Mütter dieses verweigern, ja als probates Machtmittel einsetzen.

Natürlich halte ich es nicht für richtig, wenn Kinder ihren gewalttätigen Vätern zugesprochen werden. Die psychische Gewalt, die häufig von Müttern ausgeht, ist subtiler und oft nicht gleich erkennbar. Auch das ist dem Kindeswohl nicht zuträglich. Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. "Diejenigen, die einem Kinde das Leben geben, sind von Natur aus bereit, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen", so das Bundesverfassungsgericht. "Die Eltern sind damit die ersten Anwälte für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern", heißt es im Handbuch für Kindeswohlgefährdung nach §1666 und Allgemeiner Sozialer Dienst von Kindler, Lillig, Blüml, Meysen und Werner (2006). Kinder bräuchten für eine stabile Entwicklung primäre Bezugspersonen, die sie durch ihr Kinderleben begleiteten, förderten und schützten. Dafür sei niemand besser prädestiniert als die Eltern. Es gibt viele Beispiele, in denen Kinder kaum zu ihren Vätern kommen. Statt nach Datenlage müsste nach Menschlichkeit entschieden werden. Vielen Urteilen fehlt der Blick aufs Kindeswohl. Es bräuchte mehr geschultes Personal in Jugendämtern und bei Gutachtern. Je mehr Gleichberechtigung, desto weniger Streit gibt es. Um mehr Gerechtigkeit zu schaffen, halte ich für nötig, das Familienrecht zu überdenken.

Beate Feldmeier, Herrsching

Aggressivität ohne Grenzen

Ich bin für Studie und Artikel dankbar. Ich bin Mutter und erlebe seit acht Jahren exakt das, was der Soziologe Wolfgang Hammer beschreibt. Auch mir wurde das Kind entzogen, weil der Vater behauptete, ich wäre psychisch krank und dieser Unsinn bis heute geglaubt wird. Es gibt unzählige Gutachten/Befunde, die belegen, dass ich psychisch gesund bin. Die vielen Lügen, eine Aktenfälschung und andere Vorfälle haben mein Anwalt und ich immer wieder auseinandergenommen. Es nützt nichts, ich bin als Problem gebrandmarkt. Mein Sohn hat mittlerweile seine Mutter verloren. Die gewaltsame Herausnahme war nur ein kleiner Bruchteil der äußerst harten Gangart, die wir erlebten. Die Aggressivität erlebe ich seit Jahren. Sie kennt keine Grenzen. Denn damit wird eine Mutter, die nichts als Frieden und ein normales Leben für sich und die Kinder wollte, konfrontiert.

Stefanie Ponikau, Berlin

Gezielte Manipulation

Nach meiner Erfahrung als Ärztin und zertifizierte Verfahrensbeiständin ist es nicht so, dass Familiengerichte vermehrt Mütter benachteiligen. Das mag die Wahrnehmung der Mütter sein, die in der Vergangenheit mit allen Behauptungen durchgekommen sind. Diese Mütter fühlen sich jetzt benachteiligt. Es wurde lange Zeit geglaubt, wenn Mütter behauptet haben, dass die von ihnen getrennt lebenden Väter gewalttätig gewesen seien oder sich sexuelle Übergriffigkeit gegenüber den Kindern angedeutet habe. Die Anwälte der Mütter empfahlen sogar, solche Behauptungen vor Gericht vorzubringen, damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zugesprochen wird, so meine Erfahrung. Irgendwann haben die Familienrichter das erkannt.

Nun beginnt sich die Erkenntnis durchzusetzen, vor Gericht den Fokus auf andere für die Kinder bedeutsame Fakten zu legen. Dazu gehört auch, nicht dem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuzusprechen, das alles daran setzt, den Kontakt zum anderen Elternteil zu behindern. Damit waren die Mütter in der Vergangenheit sehr erfolgreich: So gab es Krankmeldungen des Kindes vor dem gemeinsamen Wochenende mit dem Vater. Eine Anwältin hat mir mal zu erklären versucht, dass es besser sei, wenn das Kind da bleibt, wo es krank geworden ist. Ich habe zugestimmt, dass man kranke Kinder nicht ohne Not transportieren muss, aber die Gegenfrage gestellt: "Und das gilt dann auch, wenn das Kind am Sonntagabend am Ende des Vaterwochenendes anfängt zu kotzen?"

Für Kinder ist es wichtig, Kontakt zur gesamten Ursprungsfamilie zu halten, wenn nichts Gravierendes dagegen spricht. Nach meiner Erfahrung ist es von Übel, wenn ein Elternteil eine ausschließende Symbiose mit dem Kind anstrebt. In solchen exklusiven Kammern geschehen meist mehr Dinge, die besser nicht geschehen wären. Kinder mit mehreren Vertrauenspersonen können sich dagegen Hilfe holen.

Dr. Birgit Pabst, Bad Segeberg, Fachärztin für Anästhesie und zertifizierte Verfahrensbeiständin

Äußerst dürftige Datenlage

Als Leiterin der Familienabteilung eines Amtsgerichts und langjährige engagierte Familienrichterin ärgert mich die Berichterstattung über die Tätigkeit von mir und meinen Kollegen. Sie kritisieren zu Recht das Fehlen ausreichender Daten über die Langzeitfolgen von familienrichterlichen Entscheidungen für Familien und die Gesellschaft. Wir würden solche Forschungen begrüßen, aber es ist nicht unsere Schuld, dass es sie nicht gibt. Die Autorin bezieht sich auf eine einzige Studie, die sie selbst als nicht repräsentativ ansieht, da sie nur Daten auswertet, "die von Betroffenen zugespielt wurden und aus einem Zeitraum von über 20 Jahren stammen".

Daraus werden aber allgemeingültige Aussagen über die familienrichterliche Tätigkeit abgeleitet, wie: Deutsche Familiengerichte scheinen Mütter zu benachteiligen, das Kindeswohl würde der Elterngerechtigkeit zuliebe nachrangig behandelt (man könnte getrost "geopfert" verstehen). Auch in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts "fänden sich dieselben Narrative" (ein Ausdruck, der reines Soziologendeutsch ist), nämlich dass Mütter Vorwürfe von Gewalt und sexuellem Missbrauch lediglich als Vorwand für eine Entfremdung der Kinder von den Vätern benutzen würden. Dass Familienrichter lieber würfeln sollten, als in hochstrittigen Fällen nach dem nicht exakt messbaren Maßstab des Kindeswohls zu entscheiden (so ein Professor Walper zugeschriebenes Zitat), dass die familienrichterliche Rechtsprechung Mütter systematisch benachteiligen würde, dass vielen Familienrichtern die Unterschiede zwischen der Beweisbarkeit einer Gewalttat im Strafrecht und im Familienrecht zu wenig bewusst sei, "vielleicht auch, weil heute Familienrichter sein kann, wer bis gestern noch Strafrichter war". Deshalb würde Hinweisen auf Gewalt systematisch nicht nachgegangen, in 126 Fällen sie dies der Fall (die Herkunft der Zahl wird nicht erklärt), Anwältinnen würden abraten, dass Frauen nicht beweisbare Gewaltvorwürfe äußern, und so weiter. Hier wird auf äußerst dürftiger Datenbasis ein allgemeingültiges Bild der familienrichterlichen Tätigkeit gezeichnet, das mit der Wirklichkeit ungefähr so viel zu tun hat wie ein Bericht der Bild-Zeitung mit der objektiven Faktenlage. Ganz am Ende kommt die Einordnung, dass diese Fälle höchstens fünf bis zehn Prozent aller kinderrechtlichen Entscheidungen ausmachen. Die verzerrenden Äußerungen haben sich da in den Köpfen der Leser längst festgesetzt. Dieser Artikel strotzt vor reißerischen Behauptungen.

Silvia Fischer, München

Vorbild Nachbarstaaten

Die starre 50/50-Aufteilung der Betreuungszeiten für getrennt lebende Eltern ist in den meisten Fällen nicht realisierbar und sinnvoll. Genau so definiert aber unser tief im letzten Jahrhundert verhaftetes Familienrecht die gemeinsame Erziehung im "Wechselmodell". Politischer Änderungswille ist nicht erkennbar. Viele uns umgebende EU-Staaten regeln das gemeinsame Erziehen nach Trennung inzwischen konsequent im Sinne der betroffenen Kinder, die von einer gleichwertigen Teilhabe an den Ressourcen beider Eltern maximal profitieren. Die Betreuungsanteile hierfür können variieren zwischen 40 und 60 Prozent. Statt von Modellen zu reden, wäre es sinnvoller, das Leitbild "getrennt gemeinsam erziehen" ins Familienrecht zu implementieren. So könnte kein Elternteil mehr dem anderen die Kinder entfremden. Der Streit entbrennt in Deutschland allein schon daran, dass das unzeitgemäße Unterhaltsrecht solche Lösungen ausschließt.

Der Streit ums Kind ist oft ein Streit ums Geld: Alleinerziehen beginnt bereits knapp über 50 Prozent Betreuung und ist in Deutschland vortrefflich alimentiert. Während ein Elternteil mit knapp hälftiger Betreuung den vollen Unterhalt zahlen muss, wie einer, der sich um seine Betreuungspflichten drückt. Das daraus resultierende Geschäft mit der Eltern-Kind-Entfremdung lohnt sich auch für Anwälte und Gutachter, die an einer Änderung dieser "Schieflage" im Familienrecht kein Interesse haben.

Johannes Zink, Norderstedt, Elterninitiative "Gemeinsam erziehende Mütter & Väter"

© SZ vom 27.04.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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