Kunst:Sehr wohl systemrelevant

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Die Freiheit der Kunst ist Garant unserer Gesellschaft, auch und gerade, wenn sie der herrschenden Meinung widerspricht. Leser führen Beispiele an, die gegen die These in einem Essay sprechen.

Zu " Können, müssen, kontern", 9. Juni:

"Kunst darf nicht systemrelevant sein, sonst wird sie fad" erklärt mir Autor Brembeck. Seit den alten Ägyptern ist Kunst systemrelevant, das heißt, Kunst, Religion und die herrschende Macht arbeiteten zumindest bis zur Aufklärung zusammen. Sind zum Beispiel die Werke Michelangelos "fad", nur weil er im Auftrag korrupter Päpste arbeitete, oder Leonardo da Vincis Arbeiten, der für den Herzog von Mailand Waffen entworfen hat?

Die wahrscheinlich größte künstlerische Offensive hat die katholische Kirche in der Gegenreformation eingeleitet. Damals haben Tausende Künstler aller Gattungen Kirchen, Klöster und Residenzen gebaut und ausgestaltet, die man heute noch gerade in Bayern, ob gläubig oder ungläubig, mit Staunen und Bewunderung betrachten kann. Diese Künstler haben alle im Dienst der katholischen Kirche ihre Vorstellung von Gott verkündet. Heute künden Künstler von ihren Befindlichkeiten, Obsessionen oder politischen Vorstellungen und Ängsten.

Herr Brembeck benennt für seine These der nicht systemrelevanten Kunst ein paar Zeugen, unter anderem sogar Bach und Beethoven. Dafür wählt er nur je ein Werk der beiden aus, das zu seiner These angeblich passt. Das ist meines Erachtens ein Fall von selektiver Wahrnehmung. Nichts gegen François Villon, de Sade und Schlingensief, sie gehörten zu einer Minderheit, die vielleicht nicht ins herrschende System passte. Die bei Weitem wunderbarsten und aufregendsten Werke aller Kunstgattungen wurden und werden übrigens von sogenannten systemrelevanten Künstlern geschaffen.

Franz Kuen, Antdorf

Mir scheint, Reinhard J. Brembeck hat hier etwas zu kurz gegriffen. Natürlich ist die Kunst systemrelevant: Sie ist, neben dem Aufbau fantasiereicher und ästhetischer Weltentwürfe, in ihren wichtigsten Äußerungen insofern wesentlich für unser demokratisches Gemeinwesen, wenn sie ihre ureigene Aufgabe - nämlich subversiv und System hinterfragend, ja, manchmal auch systemsprengend und anarchistisch wirkend - wahrnimmt und damit Bürgern und ihrem gemeinschaftlichen Wertesystem sowie der gesellschaftlichen Wirklichkeit unbequeme, mitunter quälende, störende Dinge vor Augen und Ohren führt.

Dass hierzu durchaus aggressive und außerhalb des gesellschaftlichen Denkens und Fühlens stehende Mittel und Wege vom Künstler genutzt werden (müssen), gehört zur Garantie der künstlerischen Freiheit. Deshalb muss die "Freiheit der Kunst" in jeder Weise gewahrt bleiben, deshalb muss sie, auch nach dem Grundgesetz, vor jedem Eingriff geschützt werden. Denn das System, welches sich so verhält, schützt sich und damit auch alle anderen Freiheiten seiner Bürger am besten und sichersten. Die Freiheit der Kunst, wie wir sie heute und hier verstehen, ist der Garant unserer Gesellschaft und des Zusammenlebens. Wenn dies nicht 'systemrelevant' ist, was dann?

Dr. Uwe Rüth, Köln

© SZ vom 23.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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