Debatte@sz:Grenzwertig

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Sollte die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden, fragte die SZ die Nutzer ihrer Online-Portale. Deren Meinungen dazu sind sehr gespalten. Die gesamte Debatte finden Sie unter: www.sz.de/afd

Sollte die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden, fragte die Süddeutsche Zeitung die Nutzer ihrer Online-Portale.

"Das, was einige Vertreter der AfD mitunter so von sich geben, ist antisemitisch oder grenzwertig in Bezug auf die freiheitlich demokratische Verfassung dieses Landes. Daher bin ich dafür, dass die AfD sich einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz stellen muss, bis alle Zweifel ausgeräumt sind oder die Partei verboten wurde." (CS49 auf SZ.de)

"Grundsätzlich halte ich die Parteiüberwachung durch den Verfassungsschutz für vermintes Gelände. Man bedenke, dass die NPD nicht verboten werden konnte, weil zu viele der Parteispitzen beim Verfassungsschutz auf der Gehaltsliste standen. Im Fall AfD halte ich eine Überwachung für doppelt unklug, weil der Mythos, dass es ein verschworenes politisches Establishment gebe, welches die AfD nur nicht mitspielen lassen wolle, damit befeuert wird." (Altmannshofer1 auf SZ.de)

"Was soll eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz bringen? Wenn man eines mitbekommen hat, dann doch, dass die AfD immer haarscharf entlang der Rechtstaatlichkeit formuliert, gestanzte Texte, denen man 100 Kilometer gegen den Wind anmerkt, dass die vorher von Juristen abgeklopft worden sind." (autocrator auf SZ.de)

"Warum sollte der Verfassungsschutz die AfD beobachten? Er sollte sich mal lieber um die linke Szene kümmern." (So nicht! auf SZ.de)

"In Rheinland-Pfalz wird die AfD gerade von CDU-Chefin Julia Klöckner dahingehend beobachtet, ob man nicht zusammen mit ihr in einer Misstrauensabstimmung die Regierungschefin Malu Dreyer stürzen könne." (Schnolfi auf SZ.de)

"Diese Frage wird bei der AfD präventiv und öffentlich diskutiert. Bei der Beobachtung der Linken gab es wenig Debatte. Man erkennt, das Deutschland nach rechts gedrückt ist." (kleinerniemand auf SZ.de)

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© SZ vom 13.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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