Versicherungsexperte:Kostenfalle

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Wenn man in der Ferne einen Unfall hat, können die Kosten aus dem Ruder laufen, warnt Phillip Brouwers. Deshalb sei es wirklich sinnvoll, für solche Fälle vorzusorgen. (Foto: privat)

Wenn Studenten im Ausland krank oder in einen Unfall verwickelt werden, kann sie das in erhebliche finanzielle Bedrängnis bringen, sagt Phillip Brouwers. Deshalb sei es wichtig, gut für solche Fälle vorzusorgen.

Interview von Christine Demmer

Als ehrenamtlicher Handballtrainer hat Phillip Brouwers, im Hauptberuf selbständiger Versicherungsfachmann aus Castrop-Rauxel, viel mit jungen Menschen zu tun. Er kennt die Risiken, die Studierende im Ausland erwarten.

SZ: So viel kann doch beim Pendeln zwischen Studentenzimmer und dem Unigebäude gar nicht passieren. Oder?

Phillip Brouwers: Wenn etwas passiert, dann sprengen die Kosten oft das Budget. Einer meiner studentischen Kunden bekam in Seoul große Magenprobleme. Für ein spezielles Medikament sollte er mit circa 5000 Euro in Vorkasse gehen. Die hatte er aber nicht. Dank seiner Auslandskrankenversicherung für Studenten konnte das abgewendet werden.

Wie haben Sie das gemacht?

Der Student hatte sich per Whatsapp an mich gewandt und den Behandlungsplan aus dem Krankenhaus als Foto beigefügt. Den habe ich an die Versicherung weitergegeben, und die hat daraufhin die Bezahlung freigegeben. Die Eltern des Studenten mussten zwar in Vorleistung gehen. Aber sie haben ihr Geld binnen zwei Wochen zurückbekommen.

Zahlt die Auslandskrankenversicherung auch für Unfälle in der Freizeit?

Die Arzt- und Krankenhauskosten sind darüber gedeckt. Ich hatte aber mal einen Fall, da hat sich ein Student beim Skifahren schwer am Knie verletzt und musste mit dem Hubschrauber abtransportiert werden. Da schüttelten die Mitarbeiter der Krankenversicherung den Kopf. Diese Kosten hat dann die Unfallversicherung übernommen.

In manchen Ländern ist es schwer, sein Recht zu bekommen. Kennen Sie einen solchen Fall?

Mehr als einen. Einmal hatte eine in den USA studierende Kundin einen Unfall mit einem Mietwagen. Die Verleihfirma versuchte, einen höheren Schaden abzurechnen, als tatsächlich entstanden war. Hier mischte sich die deutsche Rechtsschutzversicherung ein. Glücklicherweise hatte die Studentin das beschädigte Fahrzeug fotografiert. Damit konnte der von der Versicherung beauftragte Anwalt die Ansprüche abwehren und der Studentin eine Rechnung in fünfstelliger Höhe ersparen.

© SZ vom 20.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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