Urlaubsgeld:Ein Unterschied von 1838 Euro

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Das Urlaubsgeld kann das Grundgehalt ordentlich aufbessern. Doch die Höhe der Zahlung hängt von der Branche ab - die Differenzen sind riesig.

Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen bekommen einer Studie zufolge in diesem Jahr bis zu knapp 2000 Euro Urlaubsgeld. Die Spanne bei den Zahlungen ist allerdings groß und reicht von 155 bis 1993 Euro, wie die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag in Düsseldorf mitteilte.

Urlaubsgeld: Arbeitnehmer im Osten sind schlechter gestellt als Arbeitnehmer im Westen. (Foto: Foto: iStock)

Das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung untersuchte dazu das tarifliche Urlaubsgeld in 22 Wirtschaftszweigen. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse erhalten laut WSI Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlebergbau. Die höchsten Zahlungen gibt es unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Druckindustrie und der Metallindustrie.

Betriebliche Kürzungen nicht ausgeschlossen

Im Vergleich zum Jahr 2008 stieg das Urlaubsgeld in gut einem Drittel der untersuchten Branchen. Allerdings reichte die Spanne dabei von 1,6 Prozent bei Versicherungen bis zu 11,1 Prozent für Angestellte in der bayerische Landwirtschaft. In mehr als der Hälfte der Branchen veränderte sich die Höhe gar nicht.

Im Westen ist das Urlaubsgeld der Untersuchung zufolge vielfach höher als in Ostdeutschland. In mehr als der Hälfte der ausgewerteten Branchen hat sich laut WSI das Urlaubsgeld dagegen nicht verändert. Dazu zählten unter anderem der Steinkohlenbergbau und die chemische Industrie, das Kfz-Gewerbe, die Textilindustrie, die Süßwarenindustrie, die Deutsche Bahn sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe und das Gebäudereinigerhandwerk. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie wird das Urlaubsgeld mit dem Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst.

Wie das WSI weiter mitteilte, seien in diesem Jahr vielfach betriebliche Kürzungen des Urlaubsgeldes nicht ausgeschlossen, da zahlreichen Branchen auf Grundlage tariflicher Öffnungsklauseln in Krisensituationen von den bestehenden Tarifleistungen abgewichen werden könne.

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