Steuerexperte:Gut fürs Budget

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Steuerfuchs Tim Werner hilft seinen Kommilitonen. (Foto: privat)

Studenten sollten eine Steuererklärung machen, rät Tim Werner. Er hat ein Portal mit Steuertipps fürs Studium zu Hause und im Ausland entwickelt.

Interview von Benjamin Haerdle

Bereits im Studium ist es von Vorteil, wenn man Ahnung vom Thema Steuererklärung hat. Da viele Studierende sich damit nicht auskennen, hat Tim Werner, 24, das Portal Steuerstudies.de aufgebaut. Es bietet kostenfrei Informationen für Hochschüler, die in Deutschland Steuern zahlen, auch für diejenigen, die ein Auslandspraktikum oder -semester planen. Werner selbst studiert im Masterstudiengang Wirtschaftsphysik an der Universität Ulm.

SZ: Viele Studierende haben einen Nebenjob, sei es bei einem Lieferdienst oder als Nachhilfelehrer. Müssen sie alle eine Steuererklärung machen?

Tim Werner: Das kommt immer darauf an, wie viel man verdient hat. Erhält jemand mehr als den Steuerfreibetrag, der im Jahr 2020 bei 9408 Euro lag, bekommt er nicht mehr die komplette Lohnsteuer mit einer Studentensteuererklärung zurück. Dann werden wie bei einem normalen Arbeitnehmer Sozialversicherungsabgaben fällig. Wer sich als Student selbständig gemacht und deswegen Einkommenssteuer bezahlt hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Viele Studierende arbeiten aber auf 450-Euro-Basis, da ist es nicht verpflichtend. Ich würde aber immer dazu raten, trotzdem eine Steuererklärung zu machen - vor allem, wenn man in einer Zweitausbildung wie dem Masterstudium ist.

Warum?

Im Masterstudium gibt es Werbungskosten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Das fängt mit den Umzugskosten an: Wer zum Studium in eine andere Stadt zieht, kann Umzugskosten für die Miete eines Transporters oder den Kauf von Umzugskartons absetzen. Für Singles gibt es dafür zum Beispiel eine Pauschale von 820 Euro. Zudem lassen sich Internet- und Festnetztelefongebühren absetzen; die Pauschale liegt bei 20 Euro. Für Kontoführungsgebühren beträgt die Pauschale 16 Euro. Noch relevanter ist der Weg von der eigenen Wohnung oder vom WG-Zimmer zur Universität: Dafür kann man eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Für Masterstudierende kommt ein weiterer Aspekt dazu: Selbst wenn sie im Studium keine Einkünfte haben, können sie anfallende Werbungskosten mitnehmen und dann bei ihrer Steuererklärung angeben, wenn sie nach dem Studium ihren ersten Job antreten. Diesen Verlustvortrag kann man bis maximal sieben Jahre nach dem Studium geltend machen. Das kann die Steuerlast schon mal um eine vierstellige Summe mindern.

Nun gelten die Werbungskosten nur für das Masterstudium. Was kann ich im Bachelorstudium steuerlich absetzen?

Generell wird hier zwischen Erst- und Zweitausbildung unterschieden. Meist ist das Bachelorstudium eine Erstausbildung, dann sind die genannten Aufwendungen keine Werbungskosten. In diesem Fall können die Studienkosten als Sonderausgaben angegeben werden. Dazu zählen im Prinzip dieselben Kosten, die auch unter die Werbungskosten fallen. Zwei entscheidende Unterschiede sind aber zu beachten: Zum einen sind die Sonderausgaben auf jährlich 6000 Euro begrenzt, zum anderen können sie nicht in Form eines Verlustvortrags ins nächste Jahr genommen werden.

Was ist mit dem Semesterbeitrag im Bachelor- wie im Masterstudium ?

Klar, der zählt genauso wie Studiengebühren, die an einer privaten Hochschule für ein Studium fällig werden, zu den Werbungskosten. Prinzipiell können alle Leistungen abgesetzt werden, die einen Bezug zum Studium haben.

Schwieriger wird es aber beim Kauf eines Computers oder eines Smartphones.

Da muss ich mir in der Tat überlegen, ob ich die für das Studium einsetze oder privat. Nutze ich zum Beispiel mein Laptop für Computerspiele, kann ich nur einen Teil des Betrags geltend machen. Eine typische Aufteilung wäre im Falle einer privaten und studienbezogenen Nutzung beispielsweise 50 zu 50. Somit könnte die Hälfte des Kaufpreises angerechnet werden.

Im Master gehen Studierende gerne für ein oder zwei Semester ins Ausland. Wie lässt sich das steuerlich nutzen?

Grundsätzlich läuft es da ähnlich wie bei einem Studium in Deutschland, weil sich im Ausland Werbungskosten genauso anrechnen lassen wie im Inland. Entscheidend ist, wo sich der Erst- oder Zweitwohnsitz befindet: in Deutschland oder im Ausland? Bleibt Deutschland Erstwohnsitz, dann kann man weitere Kosten wie Ausgaben für Bewerbungen, für einen Sprachtest oder für den Umzug angeben. Zudem können Studierende von unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten profitieren. Sollten diese im Zielland oder in der Stadt, in der sie studieren, höher liegen, kann dieser Unterschied beim Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate des Auslandsaufenthalts angerechnet werden. Der jeweilige aktuelle Stand dieser Verpflegungsmehraufwendungen lässt sich auf einer Liste nachlesen, die das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht.

Sie haben sich als Physikstudent mit Steuern be fasst, das ist eher ungewöhnlich. Wie kamen Sie auf die Idee, ein Steuererklärungsportal aufzubauen?

Die Idee hatte ich, seit ich während des Bachelorstudiums in den Semesterferien arbeitete und bei meiner ersten Steuererklärung unsicher war, ob ich wirklich alle Möglichkeiten zur Absetzung von Studienkosten genutzt habe. Ich hatte damals mit vielen Kommilitonen geredet, die meisten hatten keine Ahnung. Dabei kam mir der Gedanke, eine Webseite ins Leben zu rufen, damit nicht jeder Studierende viel Zeit und Arbeit in die Recherche der notwendigen Informationen investieren muss.

Was leistet das Portal konkret?

Das Ziel von Steuerstudies.de ist, Studierende zu informieren, warum es sinnvoll ist, eine Steuererklärung zu machen. Zudem sollen unklare Fachbegriffe verständlich erklärt werden, und Nutzer sollen anhand verschiedener Beispiele lernen, was sie an welcher Stelle in ihrer Steuererklärung angeben können oder müssen. Passend zu den Beispielen ausgefüllte Formulare können Hochschüler als Vorlage für die eigene Steuererklärung nutzen. Außerdem werden von Studierenden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Können Studierende Sie bei individuellen Steuerproblemen persönlich kontaktieren?

Es gibt eine Kontaktmöglichkeit, aber ich darf keine persönliche Steuerhilfe leisten, dafür sind Steuerberaterinnen und Steuerberater zuständig. Für allgemeine Anregungen darf man mich aber anschreiben.

© SZ vom 26.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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