Recht so:Neue Urteile

Haben Bergleute auch nach Auslaufen des Steinkohlebergbaus einen Anspruch auf Belieferung mit Kohle durch den Arbeitgeber? Darf ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes bei einer Pegida-Kundgebung auftreten?

Kohle als Deputat. Die Belieferung von Bergleuten mit Kohle durch ihren Arbeitgeber darf Ende 2018 auslaufen und durch die Zahlung einer Energiebeihilfe ersetzt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Wegen des auslaufenden Steinkohlebergbaus hatten sich die Tarifpartner, der Gesamtverband Steinkohle und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, auf eine Regelung zum Ende der sogenannten Hausbrandleistung (Deputatkohle) geeinigt. Damit war der klagende Rentner nicht einverstanden und forderte von der RAG AG eine dauerhafte Belieferung. Dies wies das Gericht als unbegründet zurück. Die Energiebeihilfe sei ein gleichwertiger Ersatz. Auch sei die Beklagte berechtigt, wegen des Endes der Steinkohleförderung die Lieferung einzustellen. (Az.: 15 Sa 1886/15)

Polizist bei Pegida. Im Streit um die Abmahnung eines LKA-Mitarbeiters wegen rechtspopulistischer Äußerungen gibt es vor dem Berliner Arbeitsgericht einen Vergleich. Der Kriminaltechniker des Landeskriminalamtes, der auch für die Alternative für Deutschland (AfD) im Kreistag des brandenburgischen Landkreises Havelland sitzt, hatte gegen die Abmahnung geklagt. Das LKA hatte dem Angestellten vorgeworfen, bei einer Pegida-Kundgebung als Redner aufgetreten zu sein und dort rechtspopulistische Positionen vertreten zu haben. Das Gericht hatte rechtliche Bedenken gegen die Abmahnung. Diese soll laut Vergleich noch bis Mai 2017 in der Personalakte des Mannes stehen bleiben, dann aber gestrichen werden. Der Richter erklärte, dass auch rechtspopulistische Äußerungen auf Kundgebungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und deshalb keine Verletzung der Pflichten als Bediensteter der Polizei vorliege. (Az.: 60 Ca 15478/16)

© SZ vom 14.01.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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