Recht so:Neue Urteile

Darf ein Betriebsrat ohne Erlaubnis des Arbeitgebers eine Schulung besuchen? Darf ein Bewerber für den Polizeidienst wegen ADHS abgelehnt werden?

Unerlaubter Urlaub. Der Arbeitgeber kann einem Betriebsrat nur unter strengen Voraussetzungen kündigen. Nicht ausreichend ist, dass jemand ohne Genehmigung einen Urlaub antritt. In dem verhandelten Fall hatte ein Betriebsratsvorsitzender einen Antrag auf unbezahlte Freistellung gestellt, um eine Schulung zu besuchen. Als der Personalleiter das wegen dringend zu erledigender Aufgaben ablehnte, trat der Mann den Urlaub eigenmächtig an. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos. Vor Gericht hatte er damit aber keinen Erfolg. Zwar sei der eigenmächtige Urlaub eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, so das Arbeitsgericht Düsseldorf. Das gelte auch für einen Betriebsrat. Zu seinen Gunsten sei jedoch zu berücksichtigen, dass er seit 15 Jahren bei der Firma ist und es keine Abmahnung gab. Zudem habe es keine dringenden betrieblichen Gründe gegeben, die dem Urlaub entgegenstanden. (Az.: 10 BV 253/1)

Ungerechtfertigte Ablehnung. Eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist kein Grund, einen Bewerber für den gehobenen Polizeidienst abzulehnen. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte die Nichteinstellung eines Bewerbers für rechtswidrig. Nach Einschätzung eines Gutachters sei die Krankheit zwar im Kindes- und Jugendalter des Mannes aufgetreten, als Erwachsener weise er aber keine ADHS-Symptomatik mehr auf. Neuropsychologische Tests bescheinigten ihm in allen Bereichen normgerechte oder überdurchschnittliche Ergebnisse. Zudem sei nicht anzunehmen, dass er wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden müsse. (Az.: VG 26 K 29.15)

© SZ vom 23.07.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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