Recht so:Neue Urteile

Muss ein Vertriebsmitarbeiter einen Dienstwagen nutzen, den er als unzumutbar empfindet? Müssen Eltern auch dann eine Ausbildung finanzieren, wenn der Nachwuchs mehrmals hintereinader die Ausbildung abgebrochen hat?

Peinlicher Dienstwagen. Ein Mitarbeiter eines Kaffeevertriebs war entlassen worden, weil er sich weigerte, ein Firmenfahrzeug zu nutzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine in roten Pumps zu sehen waren. Mit einem solchen "Puffauto" oder "Zirkusauto" wolle er keine Geschäfte tätigen, sagte er und verließ das Betriebsgelände. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos am 30. Juni 2015 und hilfsweise fristgerecht zum Jahresende. Dagegen klagte der Mann. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach gab ihm mit Blick auf die fristlose Kündigung recht. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung hatte dagegen keinen Erfolg, weil es sich bei dem Unternehmen um einen Kleinbetrieb handelt. Gegen das Urteil legte der Arbeitgeber Berufung ein, wurde jedoch auch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgewiesen. Die Parteien einigten sich daraufhin auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Jahresende. (Az.: 8 Sa 1381/15)

Verpflichtender Unterhalt. Wer mehrmals hintereinander seine Ausbildung abbricht, kann seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern unter Umständen verlieren. Es gibt jedoch Ausnahmen: Scheitert jemand immer wieder im Berufsleben, weil er krank ist, dies aber aufgrund der Krankheit aber nicht erkennen kann, sind die Eltern unter Umständen dennoch zur Zahlung verpflichtet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin. (Az.: 13 UF 12/15)

© SZ vom 02.07.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: