Recht so:Neue Urteile

Rechtfertigt es die fristlose Kündigung, wenn ein Mitarbeiter ein ärztliches Attest gefälscht hat? Wer trägt die Beweislast, wenn ein Kollege entlassen wurde, nachdem er die Bezahlung von Überstunden gefordert hat?

Gefälschte Atteste. Reichen Mitarbeiter manipulierte, ärztliche Bescheinigungen ein, müssen sie mit der Kündigung rechnen. Eine Frau hatte bei ihrem Arbeitgeber, einem Automobilhersteller, gefälschte ärztliche Atteste eingereicht, die eine weitere Person erstellt hatte. Auf Rückfrage des Arbeitgebers beim Arzt kam heraus, dass er die Frau zu den auf den Bescheinigungen angegebenen Zeitpunkten nicht gesehen hatte. Daraufhin kündigte er der Frau. Zu Recht, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. Es liege eine schwere Vertragspflichtverletzung vor. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Daher sei eine fristlose Kündigung zulässig. Für das Verhalten der Arbeitnehmerin gebe es keine Rechtfertigung. (Az.: 16 Sa 646/14)

Fehlende Beweise. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern nicht kündigen, bloß weil diese die Bezahlung von Überstunden einfordern. Allerdings müssen Beschäftigte beweisen können, dass die Kündigung tatsächlich eine Maßregelung sein soll. In einem vor dem Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz verhandelten Fall hatte ein Mann Kündigungsschutzklage eingereicht. Sein Arbeitgeber, ein Vermieter von Ferienappartements, habe ihm gekündigt, weil er die Bezahlung von Überstunden verlangte. Der Arbeitgeber stritt das ab. Grund für die Kündigung sei, dass er den Mitarbeiter nach einer Umstrukturierung nicht mehr brauche. Vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Zwar dürfe der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht kündigen, weil der in zulässiger Weise seine Rechte wahrnimmt. Allerdings muss zwischen der Kündigung und der Rechteausübung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen - und den muss der Arbeitnehmer beweisen. (Az.: 4 Sa 577/14)

© SZ vom 12.12.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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