Recht so:Neue Urteile

Darf der Chef eine Mitarbeiterin entlassen, weil er Streit mit ihrem Ehemann hat? Ist eine Kündigung ohne vorheriges BEM rechtmäßig?

Gekündigt wegen Gatten. Der Arbeitgeber darf einer Angestellten nicht kündigen, weil er Streit mit ihrem Ehemann hat. Die mit dieser Begründung erfolgte Kündigung einer Arzthelferin erklärte das Arbeitsgericht Aachen für unwirksam. Der Arzt hatte den Mann seiner Angestellten mit Renovierungsarbeiten beauftragt, mit denen er aber unzufrieden war. Es folgte ein erbitterter Streit zwischen den beiden Männern im Haus der Angestellten, die dabei nicht anwesend war. Im Anschluss warf der Arzt seiner zuvor sehr gelobten Mitarbeiterin eine Kündigung in den Briefkasten. Vor Gericht konnte er keinen überzeugenden Kündigungsgrund anführen, machte aber geltend, dass er wegen des völligen Zerwürfnisses mit dem Ehemann nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wolle. Ein Fehlverhalten ihres Mannes sei nicht der Arzthelferin anzulasten, so die Richter, die Rechtssphären der Eheleute seien voneinander zu trennen. (Az.: 2 Ca 1170/15)

Gekündigt ohne BEM. Eine Kündigung wegen Krankheit kann unzulässig sein, wenn vorher kein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) gemacht wurde. Vor dem Arbeitsgericht Berlin war der Fall eines Mannes verhandelt worden, der wegen einer Tumorerkrankung ein Jahr lang krankgeschrieben war. Aufgrund des Krankheitsverlaufs ging der Arbeitgeber davon aus, dass der Mitarbeiter wegen der Schwere der Erkrankung nicht zurückkommen würde und kündigte ihm. Die Kündigung ist unwirksam, entschied das Gericht. Der Arbeitgeber hätte zunächst ein BEM durchführen müssen. Er hätte etwa prüfen müssen, ob eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. (Az.: 28 Ca 9065/15)

© SZ vom 05.12.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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