Prüfungsangst:Bombiger Versuch

Lesezeit: 2 min

Prüfungsstangst beflügelt die Studenten-Phantasie: Sie lassen die Uni evakuieren, essen Seife oder ziehen vor Gericht. Ein kurzer Überblick über echte Fälle.

Alexandra Straush

Vier Tage vor seinem zweiten Staatsexamen steht Marco gehörig unter Druck. Der Jurastudent weiß, dass er nicht genügend gelernt hat, um zu bestehen. Der einzige Ausweg, glaubt er, ist ein Attest vom Amtsarzt. Deshalb holt er sich in einem Mediziner-Forum im Internet Rat: "Ich bin echt so verzweifelt, dass ich mir schon überlegt habe, irgendetwas an meiner Schreibhand zu manipulieren. Aber wie bricht man sich einen Finger oder fügt sich selbst eine schwere Schnittwunde zu, sodass man die nächsten Tage nicht schreiben kann? Oder wie wäre es mit kochendem Wasser? Kapselverletzung?"

Bombiger Versuch: Eine Heidelberger Studentin inszenierte vor lauter Prüfungsstress eine Bombendrohung. (Foto: Foto: iStock)

Auch einen alten "Knasttrick" stellt der Jurist zur Diskussion: "Einen Esslöffel echte Kernseife zu essen, erzeugt eine ziemlich hohe Körpertemperatur, schlechtes Aussehen sowieso. Das sieht dann fast aus wie eine Lebensmittelvergiftung. Aber man erholt sich doch recht schnell wieder."

Diagnose: Examenspsychose

Die Angst zu versagen beflügelt die Phantasie. Immer wieder gehen Studenten vor Prüfungen die Nerven durch. Schuldgefühle, zu wenig getan zu haben, plagen sie, oder generelle Prüfungsangst lässt sie zittern. Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ergab, dass jeder siebte Studierende Beratungsbedarf zu Arbeits- und Konzentrationsschwierigkeiten hat. Immer mehr geben an, dass sie sich zu Prüfungsängsten beraten lassen wollen.

Andere versuchen, auf dem Rechtsweg zum Ziel zu kommen. So argumentierte eine Medizinstudentin aus Nordrhein-Westfalen vor Gericht, dass sie an einer "Examenspsychose" leide. Sie war deshalb über vier Jahre hinweg zu mehreren Terminen nicht angetreten. Vor den Prüfungen wurde sie jeweils von Erbrechen und Durchfall geplagt und ließ sich dies ärztlich bestätigen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass ihr kein neuer Prüfungsversuch zusteht. Auch mit ärztlichem Attest sei Prüfungsangst keine ausreichende Entschuldigung, einem Examen fernzubleiben. Solange die Angst nicht auf einer psychischen Erkrankung beruhe, gehöre sie zum "allgemeinen Lebensrisiko".

Bombendrohung und Freiheitsstrafe

In ihrer Panik geht einigen Examenskandidaten aber offenbar das Gefühl für Verhältnismäßigkeit verloren: Ausgerechnet am 11. September 2007, dem Jahrestag der Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon, inszenierte eine Studentin der Zahnmedizin aus Heidelberg eine Bombendrohung. Statt zum Examen zu erscheinen, rief die 31-Jährige zweimal in der Universitätsklinik an. Ihr fremdländischer Akzent und die Ankündigung einer Explosion rief die Polizei auf den Plan, das Hochschulgebäude wurde evakuiert.

Ihr Ziel hat die verängstigte Studentin erreicht: Die Klausur wurde verschoben. Allerdings war der Erfolg eher kurzfristig. Denn die Fahnder kamen dem Bluff und seiner Urheberin schnell auf die Spur. Die Studentin wurde vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt und musste für den Polizeieinsatz 10.000 Euro zahlen.

© SZ Uni & Job/bön - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: