Praktika sind in vielen Studiengängen vorgeschrieben. Wo dies nicht der Fall ist, da versuchen Studierende oft von sich aus, in den Semesterferien ins Berufsleben hineinzuschnuppern. Jährlich machen etwa 600 000 Studenten und Uniabsolventen, ein Praktikum. Im Jahr 2015 wurden 600 von ihnen in einer kürzlich veröffentlichten Studie der Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu ihren Erfahrungen befragt. Demnach sind die Praktikanten circa 25 Jahre alt, das Praktikum dauert ein bis sechs Monate und es findet in Betrieben mit 20 bis 100 Beschäftigten statt. "Vor der Einführung des Mindestlohns bekamen 40 Prozent kein Geld fürs Praktikum", sagt Florian Haggenmiller, DGB-Bundesjugendsekretär.
Das Mindestlohngesetz hat aus Haggenmillers Sicht deutliche Verbesserungen für Praktikanten mit sich gebracht: Erstmals wurde definiert, was ein Praktikum ist. Festgeschrieben wurde auch, dass jeder Praktikant Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag mit Lernzielen und einem Abschlusszeugnis hat. "Das schafft Transparenz und hilft, Rechte auch durchzusetzen, wenn die im Vertrag zugesicherte Betreuung nur Fiktion war", sagt Haggenmiller.
Seit Anfang 2015 muss für Uniabsolventen, die ein Praktikum absolvieren, der Mindestlohn gezahlt werden. Ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht auch bei freiwilligen Praktika während des Studiums, allerdings erst ab einer Dauer von drei Monaten. Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, haben dagegen kein Anrecht auf eine Bezahlung. Die DGB-Jugend fordert für Pflichtpraktikanten eine Bezahlung entsprechend des Bafög-Höchstsatzes, der seit Oktober bei 735 Euro monatlich liegt.
Dann könnten Arbeitgeber nicht mehr tricksen - die 26-jährige BWL-Studentin Sabine Keller ( Name geändert) beispielsweise schildert ihre Erlebnisse als Praktikantin in einem Marktforschungs-Unternehmen in der Studie wie folgt: "Mein Praktikumsgeber teilte mir mit, dass in seinem Unternehmen keine freiwilligen Praktika mehr angeboten werden. Ich sollte daraufhin zu meinem Hochschulprofessor gehen und mir von ihm einen Nachweis ausstellen lassen, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Ich war sechs Monate in dem Unternehmen und habe in der ganzen Zeit keine Vergütung bekommen."
Wie die Leistungen für Praktikanten aussehen, hängt maßgeblich davon ab, wie gefragt der berufliche Nachwuchs ist. So ist es nicht verwunderlich, dass die IG Metall vor Kurzem mit einem Unternehmen aus der Automobilbranche erstmals einen Tarifvertrag für angehende Ingenieure vereinbart hat, der sowohl Praktikanten, Werkstudenten als auch dual Studierende und Doktoranden einschließt. Beim dem Entwicklungsdienstleister Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr (IAV) aus Berlin, der mehr als 6000 Mitarbeiter unter anderem auch in München und Ingolstadt beschäftigt, erhalten die 300 Werkstudierenden seit Oktober ein Stundenentgelt von 13,98 Euro. Dabei handelt es sich häufig um ehemalige Praktikanten, die zur Finanzierung ihres Studiums nebenher wöchentlich bis zu 20 Stunden bei IAV arbeiten. Praktikanten bei IAV bekommen seit Oktober von Anfang an 800 Euro monatlich, hinzukommen die Übernahme praktikumsbezogener Ausbildungskosten sowie vermögenswirksame Leistungen.
VW unterstützt Hospitanten bei der Wohnungssuche und nimmt Begabte in einen Talentpool auf
Auch Volkswagen hat seine Leistungen für Praktikanten schriftlich festgelegt. Dazu gehören der volle gesetzliche Mindestlohn für alle studentischen Praktikanten, Urlaubsanspruch gemäß der Länge des Praktikums, Mitarbeiterkonditionen beim Kauf eines Volkswagens, Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie die Zusicherung, dass "sehr erfolgreiche" Praktikanten in einen akademischen Talentpool aufgenommen werden und auf diese Weise leichter den Berufseinstieg bei VW schaffen können. "Tarifverträge für Praktikanten mit einer Bezahlung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus sind ein Qualitätsmerkmal für Arbeitgeber, die damit für sich bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter werben können", resümiert Stefanie Geyer, die bei der IG Metall für die Studierendenarbeit zuständig ist.
Information: Die DGB-Jugend bietet eine Online-Beratung an, falls es Probleme beim Praktikum gibt - wenn etwa keine Inhalte vermittelt werden, die vereinbarte Dauer nicht eingehalten wird, es zu einer Kündigung kommt oder gar kein Vertrag abgeschlossen wurde: http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work . Unter der Adresse http://jugend.dgb.de findet sich viel Wissenswertes zum Praktikum. Das Stichwort Praktika-Check führt zu einer Bewertung von mehr als 1500 Firmen durch circa 2300 Praktikanten.