Neue Urteile:Recht so

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Oft wird Reinigungskräften in Hotels weniger Zeit vergütet als sie tatsächlich arbeiten. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Sind fünf Euro Stundenlohn für eine Reinigungskraft rechtens? Dürfen städtische Mitarbeiter in einer Whatsapp-Gruppe rassistische Bilder austauschen?

Nachschlag für Reinigungskraft. Ein 49-jähriger "Zimmerjunge" hatte acht Monate lang für vier bis fünf Euro Stundenlohn Zimmer in einem Düsseldorfer Fünf-Sterne-Hotel gereinigt. Nun hat er vor dem Landesarbeitsgericht einen kräftigen Lohnnachschlag herausgeholt. In einem Vergleich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber einigte er sich auf 7500 Euro nachträgliche Lohnzahlung sowie 6000 Euro Abfindung. Der Arbeitgeber habe ihm nicht den tatsächlichen Aufwand vergütet, sondern ihn die Stundenzettel vorab blanko unterschreiben lassen, hatte der Kläger berichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit seien ihm 30 Minuten pro Zimmer und 45 Minuten pro Suite vergütet worden. Der tatsächliche Aufwand sei aber etwa doppelt so hoch gewesen. Offiziell sei ihm der Tariflohn von zunächst 9,55 Euro und später 9,80 pro Stunde gezahlt worden - aber nur für etwa die Hälfte der Stunden. Außerdem hatte der Mann gegen seine Kündigung geklagt und dabei die Abfindung ausgehandelt. (Az.: 7 Sa 278/17)

Keine Kündigung für Hetzer. Der Austausch fremdenfeindlicher Bilder über eine private Whatsapp-Gruppe rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Mainz gab einer Kündigungsschutzklage von vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes statt. Die städtischen Angestellten, drei Männer und eine Frau, hätten ihre privaten Smartphones benutzt. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass ihre Kommunikation nicht nach außen getragen würde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht dürfe es einem Arbeitnehmer nicht angelastet werden, wenn die Inhalte eines vertraulichen Gesprächs von einem Gesprächspartner an den Arbeitgeber gemeldet würden. Daher muss die Stadt Worms die vier Angestellten nun weiterbeschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigte unterdessen, dass gegen die Ordnungsamt-Mitarbeiter auch eine Strafanzeige erstattet worden sei. Die Prüfung des Sachverhalts sei noch nicht abgeschlossen. (Az: 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243717)

© SZ vom 16.12.2017 / dpa/epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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