Neue Urteile:Recht so

Müssen Arbeitnehmer eine Anweisung des Vorgesetzten auch dann befolgen, wenn sie offensichtlich ungerecht ist? Darf der Arbeitgeber einen länger erkrankten Mitarbeiter auch ohne eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme versetzen?

Gehorsam ist keine Pflicht. Gibt der Arbeitgeber eine ungerechte Anweisung, müssen Untergebene diese nicht befolgen. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Bisher war es so, dass Arbeitnehmer auch unbillige Weisungen, wie es in der Fachsprache heißt, erst einmal befolgen müssen. Diese Rechtsauffassung ändert das höchste Arbeitsgericht nun: Arbeitnehmer können sich solchen Anweisungen von Anfang an verweigern - und müssen nicht erst warten, bis ein Gericht deren Ungerechtigkeit feststellt. Allerdings handeln sie dabei auf eigenes Risiko. Stellt ein Gericht dann später fest, dass eine Anweisung gar nicht unbillig war, müssen sie die Konsequenzen tragen. Die können bis zur Kündigung reichen. (Az.: 5 AS 7 / 17)

Versetzung ist gerechtfertigt. Arbeitgeber dürfen länger erkrankte Mitarbeiter versetzen - auch dann, wenn es vorher kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gab. Ein Maschinenbediener, der seit Jahren fast ausschließlich in der Nachtschicht arbeitete, war 2013 und 2014 jeweils 35 Tage krankgeschrieben, später dann wegen einer Suchttherapie arbeitsunfähig. Nach seiner Rückkehr versetzte ihn der Arbeitgeber in die sogenannte Wechselschicht. Dagegen zog der Mann vor Gericht: Erstens, weil vor der Versetzung kein BEM stattgefunden habe. Zweitens, weil die Firma seine Wünsche nicht berücksichtigt habe. Die hielt dagegen, dass die Nachtschicht belastender sei als die Wechselschicht. Außerdem sei der Arbeitnehmer leichter zu ersetzen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte der Klage noch stattgegeben. Die Firma legte Revision ein - und war vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich. (Az.: 10 AZR 47 / 17)

© SZ vom 11.11.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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