Neue Urteile:Recht so

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Darf einer Arzthelferin gekündigt werden, wenn sie Patientendaten weiterleitet? Darf der Arbeitgeber einen Standort schließen, wenn er den Erhalt zugesichert hat?

Vertrauliche Daten. Einer Arzthelferin darf gekündigt werden, wenn sie Patientendaten an Dritte weiterleitet. Das entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Fall einer Arzthelferin einer radiologischen Praxis, deren Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Verschwiegenheitsklausel enthielt. Als eine Patientin einen Termin absagte, rief sie deren Datenblatt auf. Darauf standen der Name und das Geburtsdatum der Patientin, der zu untersuchende Körperbereich und das dafür notwendige medizinische Gerät. Die Frau fotografierte das Blatt mit ihrem Handy und leitete es mit dem Zusatz "Mal sehen, was die schon wieder hat" weiter an ihre Tochter. Die Tochter zeigte im Sportverein die Nachricht ihrer Mutter herum. Als sich der Vater der Patientin in der Praxis beschwerte, wurde der Arzthelferin fristlos gekündigt. Dagegen zog sie vor Gericht. Sie war der Meinung, dass eine Abmahnung gereicht hätte. Das sah das Gericht anders: Das Einhalten der ärztlichen Schweigepflicht sei grundlegend für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. (Az.: 12 Sa 22/16)

Gültige Betriebsvereinbarung. Sichert ein Arbeitgeber zu, dass ein Betriebsstandort bis zu einem bestimmten Datum offen bleibt, muss er sich auch daran halten. Weigert sich der Betriebsrat anschließend, über die Schließung auch nur zu verhandeln, sind dem Arbeitgeber die Hände gebunden. Das hat das Landesarbeitsgerichts Köln entschieden. In dem Fall ging es um ein Unternehmen, das einen seiner Standorte noch im Jahr 2017 schließen wollte, obwohl es sich in einer Betriebsvereinbarung verpflichtet hatte, den Standort bis Ende 2019 zu erhalten. 180 Arbeitnehmer wären davon betroffen gewesen. Der Betriebsrat der Firma lehnte die Schließung ab. Der Antrag des Arbeitgebers auf Einsetzung einer Einigungsstelle scheiterte beim Landesarbeitsgericht. Eine Stilllegung des Betriebs sei wegen der Vereinbarung zur Standortsicherung ausgeschlossen. Eine frühere Schließung lasse sich deshalb nicht erzwingen. (Az.: 8 TaBV 32/17)

© SZ vom 23.09.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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