Kostenerstattung:Arbeitgeber zahlt Bildschirmbrille

Viele Berufstätige brauchen neben ihrer Alltagsbrille eine zusätzliche Spezialbrille, beispielsweise für die Arbeit am Bildschirm. Diese müssen sie nicht selbst bezahlen. Der Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen.

Viele Berufstätige brauchen neben ihrer Alltagsbrille eine Spezialbrille, beispielsweise für die Arbeit am Bildschirm. Diese müssen sie nicht selbst bezahlen. Der Arbeitgeber muss die Kosten vielmehr übernehmen. Das berichtet die gesetzliche Unfallversicherung VBG in ihrem Magazin Certo (Ausgabe 3/2016). "Generell stellt sich die Frage, ob die Brille zusätzlich zur Alltagsbrille erforderlich ist", erklärt VBG-Arbeitsmedizinerin Ruth Heitkamp. "Falls ja, muss der Arbeitgeber eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung stellen, die auf die Tätigkeit abgestimmt wird." Zunächst sollte man den Betriebsarzt aufsuchen und klären, ob der Arbeitgeber die Gebühren für die Untersuchung durch den Augenarzt und die entstehenden Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt. Über die Höhe der zu übernehmenden Kosten sollte vorab Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hergestellt werden. Regelungen hierzu können im Rahmen von Betriebsvereinbarungen getroffen werden.

© SZ vom 16.07.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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