Günstig gelegene Feiertage 2014:Feier frei!

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Aufgrund der günstig gelegenen Feiertage können Arbeitnehmer dem neuen Jahr genauso entspannt entgegensehen wie diese Spielzeugfigur. Doch wem gibt der Chef frei? (Foto: dpa)

2014 fallen sämtliche neun bundesweiten Feiertage auf Wochentage. Wer klug vorausplant und Brückentage nutzt, kann also extralange Ferien für sich herausholen - vorausgesetzt, die Kollegen kommen nicht alle auf dieselbe Idee. Im Ernstfall muss der Chef entscheiden.

Von Daniela Kuhr, Berlin

Nette Kollegen und nette Chefs - im kommenden Jahr könnte es besonders wichtig werden, dass man sich bei der Arbeit mit allen gut versteht. Der Grund dafür ist - jedenfalls aus Arbeitnehmersicht - ein sehr erfreulicher: Sämtliche neun bundesweiten Feiertage fallen 2014 auf einen Wochentag, und zwar fast durchweg auf einen, der kurz vor oder nach einem Wochenende liegt.

Es bieten sich also viele Gelegenheiten für einen Brückentag oder ein verlängertes Wochenende - damit leider aber auch viele Anlässe für Streit unter Kollegen. Denn eines steht fest: Alle gleichzeitig werden nicht frei machen können.

Am einfachsten dürfte es noch zu Jahresbeginn sein: Neujahr fällt diesmal auf einen Mittwoch. Wer daraus einen Kurzurlaub machen will, kann die zwei Tage davor genau so gut frei nehmen wie die zwei Tage danach. Die Urlaubswünsche der Kollegen dürften sich also in etwa die Waage halten. Allenfalls für die Bayern, Baden-Württemberger oder Sachsen-Anhalter könnte es ein bisschen reizvoller sein, den Donnerstag und den Freitag freizunehmen, denn sie haben auch noch am Montag, den 6. Januar, frei (Heilige Drei Könige). Mit nur zwei Urlaubstagen könnten sie also sechs Tage verreisen.

Schwieriger wird es im Frühjahr. Sowohl der Tag der Arbeit am 1. Mai als auch Christi Himmelfahrt am 29. Mai fallen auf einen Donnerstag. Der Freitag dazwischen wird als Urlaubstag begehrt sein. Doch wenn nicht alle frei machen können, wer darf gehen und wer muss zurückstecken? "Feste Regeln gibt es da nicht", sagt Marc Spielberger, Arbeitsrechtsexperte bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in München. Das heißt: Alle Arbeitnehmer, die einen Brückentag nehmen wollen, können ihren Urlaubsantrag zunächst einreichen. "Sind es aber zu viele, muss der Chef auswählen", erklärt Spielberger.

Er könnte beispielsweise festlegen, dass nur Eltern von schulpflichtigen Kindern freinehmen dürfen, wenn am Brückentag schulfrei ist. Oder dass von jeder Abteilung nur zwei Mitarbeiter frei machen dürfen, weil sonst der Betriebsablauf gestört werde. Oder er bestimme, dass diesmal die zum Zug kommen, die das letzte Mal kein Glück hatten.

"Vorgesetzte müssen bei strittigen Urlaubsfragen grundsätzlich nach sozialen Gesichtspunkten abwägen, wer frei bekommt, wenn zu viele Urlaubsanträge gleichzeitig vorliegen." Deshalb warnt Spielberger auch davor, eine Reise zu buchen, bevor der freie Tag endgültig genehmigt ist. "Selbst wenn man vorträgt, man habe bereits gebucht, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, darauf Rücksicht zu nehmen." Es sei dann eine Frage des guten Willens, in solchen Situationen eine Lösung zu finden.

Bayern und Saarländer dürfen sich im kommenden Jahr auch noch auf ein verlängertes Wochenende im August freuen: Mariä Himmelfahrt, alljährlich am 15. August gefeiert, fällt diesmal auf einen Freitag. Übrigens: Was Urlaub und Freizeit anbelangt, können sich die Deutschen generell nicht beklagen - auch in anderen Jahren nicht. Im Schnitt arbeiten sie 1659 Stunden pro Jahr. Damit liegen sie laut den Arbeitgeberverbänden deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 1712 Stunden. Mehr Freizeit gibt es nur in Frankreich und Dänemark.

© SZ vom 28.12.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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