Baden-Württemberg:Studiengebühren verfassungsgemäß

Die Hochschulen in Baden-Württemberg dürfen weiterhin Studiengebühren erheben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Montag entschieden.

Die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro seien verfassungsgemäß und sozialverträglich, urteilten die Mannheimer Richter. Damit blieben die vier Klagen gegen die Universität Karlsruhe und die Pädagogische Hochschule in Freiburg erfolglos.

Studiengebühren: Das Recht des Einzelnen, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, bedeutet laut Gericht nicht, kostenfrei zu studieren. (Foto: Foto: ap)

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte Urteile der Vorinstanz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas ließen die VGH-Richter aber eine Revision gegen ihre Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (Az.: 2 S 1855/07, 2 S 2554/07, 2 S 2833/07, 2 S 1527/08)

Diese Möglichkeit werden die Kläger nutzen. "Der Kampf geht weiter", sagte ein Sprecher der LandesAstenKonferenz (LAK) in Freiburg. Die Kläger werden von der Organisation unterstützt - auch finanziell. Landesweit sind nach Angaben der LAK mehr als 2500 Klagen anhängig.

Ausnahmeregelungen und günstige Kredite

Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) begrüßte die Entscheidung des VGH. "Dies unterstützt uns auf dem Weg, die Studienbedingungen an den Landeshochschulen weiter zu verbessern", kommentierte Frankenberg die Urteile. "Es ist angemessen und auch sozialstaatlich gerechtfertigt, dass Studierende einen fairen Anteil an den Kosten ihres Studiums übernehmen." Der Minister verwies auf Ausnahmeregelungen und günstige Kredite. Diese schützten Studierende aus Familien mit geringem Einkommen.

Der Vorsitzende Richer Wolfgang Rieger betonte: "Das Gericht hatte nicht die Aufgabe, über die politische Zweckmäßigkeit der Studiengebühren zu entscheiden." Es sei ausschließlich darum gegangen, die Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Das Recht des Einzelnen, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, bedeute nicht, kostenfrei zu studieren.

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