Arbeitgeber:Lohnfortzahlung für kranken Alkoholiker beschäftigt Gericht

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigt sich heute mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Alkoholsucht. Dabei geht es um die Frage, ob ein Rückfall selbstverschuldet ist, und der Arbeitgeber deshalb keine Lohnfortzahlung während eines Krankheitsausfalls leisten muss. Normalerweise haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei unverschuldeter Erkrankung Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse das wesentlich niedrigere Krankengeld.

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Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigt sich heute mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Alkoholsucht. Dabei geht es um die Frage, ob ein Rückfall selbstverschuldet ist, und der Arbeitgeber deshalb keine Lohnfortzahlung während eines Krankheitsausfalls leisten muss. Normalerweise haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei unverschuldeter Erkrankung Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse das wesentlich niedrigere Krankengeld.

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