Arbeit:Zirkustruppe will Versicherung und wird gekündigt - Fall vor Gericht

Erfurt (dpa) - Darf ein Zirkus den Mitgliedern einer Hochseiltruppe kündigen, weil sie nach einem schweren Unfall auf den Abschluss einer Krankenversicherung pochen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Vormittag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Artisten hatten 2011 einen Vertrag über freie Mitarbeit und sollten eine "Todesrad-Nummer" aufführen. Bei der Premiere verunglückte ein Mitglied der Artistengruppe schwer. Ohne den Verletzten traten die drei anderen noch auf. Nachdem sie feststellten, dass der Inhaber sie nicht krankenversichert hatte, stellten sie die Arbeit ein.

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Erfurt (dpa) - Darf ein Zirkus den Mitgliedern einer Hochseiltruppe kündigen, weil sie nach einem schweren Unfall auf den Abschluss einer Krankenversicherung pochen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Vormittag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Artisten hatten 2011 einen Vertrag über freie Mitarbeit und sollten eine „Todesrad-Nummer“ aufführen. Bei der Premiere verunglückte ein Mitglied der Artistengruppe schwer. Ohne den Verletzten traten die drei anderen noch auf. Nachdem sie feststellten, dass der Inhaber sie nicht krankenversichert hatte, stellten sie die Arbeit ein.

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