Erfurt (dpa) - Die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern dürfen sich auch künftig mit zunehmender Beschäftigungszeit erhöhen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte die Staffelung der Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit für rechtmäßig. Die obersten Richter sahen keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Beschäftigten. Damit scheiterte eine Frau aus Hessen auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Der Gesetzgeber räumt Mitarbeitern, die über Jahre in einer Firma gearbeitet haben, einen besseren Kündigungsschutz ein. Diese Regelung sei angemessen, so die Richter.
Arbeit:Urteil: Längere Kündigungsfristen für Betriebstreue rechtens
Erfurt (dpa) - Die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern dürfen sich auch künftig mit zunehmender Beschäftigungszeit erhöhen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte die Staffelung der Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit für rechtmäßig. Die obersten Richter sahen keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Beschäftigten. Damit scheiterte eine Frau aus Hessen auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Der Gesetzgeber räumt Mitarbeitern, die über Jahre in einer Firma gearbeitet haben, einen besseren Kündigungsschutz ein. Diese Regelung sei angemessen, so die Richter.
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