Erfurt (dpa) - Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, ist er nicht arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber müsse die Arbeit dann möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde. Das entschied das Erfurter Bundesarbeitsgericht. Geklagt hat eine Krankenschwester. Wegen einer Erkrankung musste sie Medikamente nehmen, die sie schläfrig machen und konnte daher keine Nachtdienste mehr schieben. Ihr Arbeitgeber erklärte sie als arbeitsunfähig. Auch die Vorinstanzen hatten der Frau recht gegeben.
Arbeit:Schichtarbeiter hat bei Gesundheitsproblemen Recht auf Tagdienst
Erfurt (dpa) - Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, ist er nicht arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber müsse die Arbeit dann möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde. Das entschied das Erfurter Bundesarbeitsgericht. Geklagt hat eine Krankenschwester. Wegen einer Erkrankung musste sie Medikamente nehmen, die sie schläfrig machen und konnte daher keine Nachtdienste mehr schieben. Ihr Arbeitgeber erklärte sie als arbeitsunfähig. Auch die Vorinstanzen hatten der Frau recht gegeben.
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