Erfurt (dpa) - Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatten sieben 45 bis 56 Jahre alte Beschäftigte eines Schuhherstellers in Rheinland-Pfalz. Deren Arbeitgeber gibt Mitarbeitern ab ihrem 58. Lebensjahr zwei Tage Mehrurlaub im Jahr. Dadurch hatten sich die Kläger wegen ihres Alters diskriminiert gefühlt. Doch die Arbeitsrichter wiesen die Klagen ab. Zum Schutz älterer Mitarbeiter habe der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum,urteilten die Richter.
Arbeit:Mehrurlaub für ältere Beschäftigte bleibt möglich
Erfurt (dpa) - Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatten sieben 45 bis 56 Jahre alte Beschäftigte eines Schuhherstellers in Rheinland-Pfalz. Deren Arbeitgeber gibt Mitarbeitern ab ihrem 58. Lebensjahr zwei Tage Mehrurlaub im Jahr. Dadurch hatten sich die Kläger wegen ihres Alters diskriminiert gefühlt. Doch die Arbeitsrichter wiesen die Klagen ab. Zum Schutz älterer Mitarbeiter habe der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum,urteilten die Richter.
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