Erfurt (dpa) - In der Debatte um die Erreichbarkeit nach Feierabend mahnt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts die Wirtschaft, geltende Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer einzuhalten. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten permanent nach Dienstschluss in die Pflicht nähmen, machten in der Arbeitsorganisation etwas falsch, sagte Ingrid Schmidt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Das Arbeitszeit-Gesetz, das in der Regel acht und in Sonderfällen zehn Stunden pro Tag vorsieht, müsse eingehalten werden.
Arbeit:Gerichtspräsidentin: Unternehmen müssen Arbeitszeit-Gesetz einhalten
Erfurt (dpa) - In der Debatte um die Erreichbarkeit nach Feierabend mahnt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts die Wirtschaft, geltende Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer einzuhalten. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten permanent nach Dienstschluss in die Pflicht nähmen, machten in der Arbeitsorganisation etwas falsch", sagte Ingrid Schmidt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Das Arbeitszeit-Gesetz, das in der Regel acht und in Sonderfällen zehn Stunden pro Tag vorsieht, müsse eingehalten werden.
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