Arbeit:Bundesrichter: Zirkusartisten keine Arbeitnehmer

Erfurt (dpa) - Artisten mit einem Vertrag über "freie Mitarbeit" bei einem Zirkus können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf Arbeitnehmerrechte pochen. Die Bundesrichter gingen in einem Fall aus Sachsen-Anhalt der Frage nach, ob ein Zirkus den Mitgliedern einer Hochseiltruppe kündigen durfte, weil sie nach einem schweren Unfall auf dem Abschluss einer Krankenversicherung bestanden. Die Kündigungsschutzklage der Artisten, zu deren Programm eine "Todesrad-Nummer" gehörte, hatte damit letztlich keinen Erfolg.

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Erfurt (dpa) - Artisten mit einem Vertrag über „freie Mitarbeit“ bei einem Zirkus können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf Arbeitnehmerrechte pochen. Die Bundesrichter gingen in einem Fall aus Sachsen-Anhalt der Frage nach, ob ein Zirkus den Mitgliedern einer Hochseiltruppe kündigen durfte, weil sie nach einem schweren Unfall auf dem Abschluss einer Krankenversicherung bestanden. Die Kündigungsschutzklage der Artisten, zu deren Programm eine „Todesrad-Nummer“ gehörte, hatte damit letztlich keinen Erfolg.

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