Arbeit:Bundesarbeitsgericht zu hessischem Croupier im Zigarettendunst

Erfurt (dpa) - Mit der Forderung eines Spielbank-Beschäftigten aus Hessen nach einem rauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt sich heute das Bundesarbeitsgericht. Geklagt hat ein Croupier, der im Spielkasino in Bad Homburg arbeitet. Dort gibt es getrennte Räume mit Spieltischen für Raucher und Nichtraucher. Die Croupiers müssen innerhalb eines sechstägigen Dienstplanblocks in der Regel sechs bis zehn Stunden im Raucherraum arbeiten - es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über gesundheitliche Folgen durch das Arbeiten im Raucherbereich vor.

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Erfurt (dpa) - Mit der Forderung eines Spielbank-Beschäftigten aus Hessen nach einem rauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt sich heute das Bundesarbeitsgericht. Geklagt hat ein Croupier, der im Spielkasino in Bad Homburg arbeitet. Dort gibt es getrennte Räume mit Spieltischen für Raucher und Nichtraucher. Die Croupiers müssen innerhalb eines sechstägigen Dienstplanblocks in der Regel sechs bis zehn Stunden im Raucherraum arbeiten - es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest über gesundheitliche Folgen durch das Arbeiten im Raucherbereich vor.

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