Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat der Überwachung von Beschäftigten etwa im Krankheitsfall enge Grenzen gesetzt. Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Mitarbeitern einsetzen. Derartige Pflichtverletzungen können laut einem Gerichtssprecher das Vortäuschen einer Krankheit oder Diebstähle sein. Die Überwachung durch Detektive sei ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer.
Arbeit:Bundesarbeitsgericht setzt Grenzen für Mitarbeiter-Überwachung
Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat der Überwachung von Beschäftigten etwa im Krankheitsfall enge Grenzen gesetzt. Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Mitarbeitern einsetzen. Derartige Pflichtverletzungen können laut einem Gerichtssprecher das Vortäuschen einer Krankheit oder Diebstähle sein. Die Überwachung durch Detektive sei ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer.
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