Versorgungsstärkungsgesetz:Wie der Ärztemangel gelindert werden soll

Lesezeit: 2 min

Jenseits der Städte werden die Ärzte knapp. Der Bundestag hat nun ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das dem Trend entgegenwirken soll. Neue Hausärzte bekommen Zuschüsse; eine zentrale Terminvergabe soll Patienten milde stimmen.

Von Guido Bohsem, Berlin

Es ist ein Problem, das die Politik schon ein paar Jahre beschäftigt und eines, das die Gesellschaft noch ein paar Jahre beschäftigen wird. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) findet sich derzeit für etwa 2600 Hausarzt- und 2000 Facharztsitze kein Doktor mehr. Viele Mediziner stehen kurz vor der Rente, etwa 51 000 dürften sich in den nächsten 15 Jahren zur Ruhe setzen. Nachfolger sind rar. Am größten sind die Probleme auf dem Land. Am Donnerstag hat der Bundestag das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet, das den Doktor-Schwund mindern und außerdem mehr Service für die Patienten bringen soll. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Zuschüsse: Wer sich künftig als Hausarzt niederlassen möchte, kann mit einem Zuschuss seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) rechnen - und zwar noch ehe eine Unterversorgung droht. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von den regionalen Gegebenheiten ab. So schießt zum Beispiel die Stiftung zur Förderung ärztlicher Versorgung in Thüringen 20 000 Euro bei der Gründung einer neuen Praxis zu und 5 000 zur Gründung einer Zweitpraxis.

Weiterbildung: Damit junge Mediziner nach ihrer Ausbildung im Krankenhaus Lust auf eine eigene Praxis bekommen, sollen mehr Ausbildungsstellen im ambulanten Bereich gefördert werden. Die Zahl der Weiterbildungsstellen für Allgemeinmediziner soll um 2500 auf 7500 steigen. Für Fachärzte, die wie zum Beispiel Kinder-, Augen- und Frauenärzte an der Grundversorgung der Patienten teilnehmen, soll es 1000 neue Stellen geben.

Öffnung von Krankenhäusern: Gibt es in einer Region zu wenig niedergelassene Ärzte oder droht eine Unterversorgung, so dürfen die dortigen Krankenhäuser einen Teil der Versorgung übernehmen. So öffnet das Gesetz die immer noch strenge Trennung zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten ein wenig.

Die Ambulanzen der Hochschulkrankenhäuser sollen besser vergütet werden. Zudem soll es Patienten mit schweren oder seltenen Erkrankungen eher möglich sein, sich dort behandeln zu lassen. Abbau: Damit sich die Ärzte besser aufs Land verteilen, sollen Praxissitze in Regionen verringert werden, in denen es genug Ärzte gibt (Versorgung von 140 Prozent). Die KV ist in diesem Fall grundsätzlich verpflichtet, Praxen aufzukaufen, wenn der bisherige Eigentümer sich zur Ruhe setzt. Ob es dazu kommt, wird jedoch im Einzelfall von den Verantwortlichen in der betreffenden Region entschieden.

Schnellere Termine: Damit es künftig zu weniger langen Wartezeiten bei Terminen für Fachärzte kommt, muss die Ärzteschaft sogenannte Terminservicestellen einrichten. Diese sollen dafür sorgen, dass Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin erhalten. Gibt es keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt, muss ein Termin im Krankenhaus vermittelt werden und zwar auf Kosten der niedergelassenen Ärzte.

Zweitmeinung: Um die Zahl der überflüssigen Operationen zu senken und die Patienten vor überflüssigen Operationen zu bewahren, sollen sie künftig einfacher das Urteil eines anderen Arztes einfordern können. Wenn der Eingriff planbar ist, wie zum Beispiel bei einer anstehenden Hüft- oder Knieoperation, muss der behandelnde Arzt seine Patienten künftig zwingend auf die Möglichkeit aufmerksam machen, eine zweite Meinung einzuholen. Es soll zudem sichergestellt werden, dass der zweite Mediziner ausreichend qualifiziert ist.

Krankengeld: In der Vergangenheit konnten längerfristig erkrankte Patienten ihren Anspruch auf Zahlung von Krankengeld verlieren, wenn sie nicht vor dem Ablauf ihrer alten Krankschreibung eine neue bei ihrem Arzt beantragten. Viele Patienten haben das nicht beachtet. Künftig können sie ihren Arzt auch noch am ersten Tag nach der bisherigen Krankschreibung aufsuchen.

Innovationsfonds: Von 2016 bis 2019 sollen jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um innovative Versorgungsformen zu fördern. Bislang fielen neue Ideen häufig durch das Raster, weil die ausreichende Finanzierung fehlte. Der Gemeinsame Bundesausschuss aus Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten und Apothekern soll Vorschläge prüfen und zur Förderung freigeben.

Hebammen: Derzeit müssen freiberufliche Hebammen sehr hohe Versicherungsprämien zahlen, um sich vor negativen Folgen ihres Berufs abzusichern. Mit dem neuen Gesetz sollen nun Kranken- und Pflegekassen auf Regressforderungen gegen sie verzichten. Damit sollen die Prämien stabilisiert und womöglich der Versicherungsmarkt belebt werden.

© SZ vom 12.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: