Gesetzentwurf:Wie Jens Spahn gepanschte Medikamente verhindern will

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Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einer Veranstaltung in Lübeck am Donnerstag. (Foto: Bloomberg)

Nach Skandalen um gepanschte Medikamente will Gesundheitsminister Spahn Krebspatienten besser schützen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Es war ein Skandal, der bundesweit für Aufsehen sorgte: Im Juli wurde ein Apotheker aus Bottrop zu zwölf Jahren Haft verurteilt, weil er nach Einschätzung des Gerichts jahrelang Krebsmedikamente gestreckt hat, um mit den Gewinnmargen seinen Lebensstil zu finanzieren. Ebenfalls um Krebsmedikamente ging es im Fall Lunapharm. Der brandenburgische Pharmahändler soll Arzneien in Umlauf gebracht haben, die zuvor in griechischen Krankenhäusern gestohlen worden waren. Angesichts solcher Skandale will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun die Arzneimittelversorgung sicherer machen. Am Freitag kündigte er ein entsprechendes Gesetz an.

Zentrales Element: Die Versorgung mit Zytostatika, also Krebsmedikamenten, wird neu geordnet. Nach Angaben des Ministeriums ist der Zytostatika-Markt 3,6 Milliarden Euro schwer. Statt der Apotheken sollen nun die Krankenkassen mit den Pharmakonzernen über Preise verhandeln. Man erhoffe sich dadurch Einsparungen von 300 Millionen Euro im Jahr. Die Apotheker bekommen künftig einen festen Betrag dafür, dass sie die individuellen Medikamente für die Patienten herstellen - jeweils 110 Euro. Zudem soll es mehr unangekündigte Kontrollen von Apotheken geben, die Krebsmedikamente herstellen.

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Um Fälle wie Lunapharm zu verhindern, sollen die Bundes- und Länderbehörden mehr Kompetenzen bekommen, wenn es um Rückrufe geht, und leichter Einsicht in Firmenunterlagen verlangen können. Zudem soll es öfter Inspektionen geben.

Darüber hinaus sieht Spahns Entwurf strengere Regeln für Heilpraktiker vor. 2016 war es zu drei Todesfällen von Krebspatienten gekommen; im Verdacht stand ein experimentelles Krebsmedikament, das ein Heilpraktiker hergestellt hatte. In Zukunft sollen "Angehörige nichtärztlicher Heilberufe" verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch herstellen dürfen, wenn sie dazu eine behördliche Erlaubnis haben.

Besonders schwierig allerdings ist die Überwachung der Arzneimittelversorgung, wenn es um Wirkstoffe geht, die außerhalb der EU hergestellt worden sind. Im Sommer erst mussten mehrere Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan zurückgerufen werden, weil es bei einem chinesischen Zulieferer zu Verunreinigungen mit einem wahrscheinlich krebserregenden Stoff gekommen war. Für mehr Transparenz sollen künftig auch die Bundesbehörden bei Inspektionen im Ausland dabei sein dürfen. Die Krankenkassen sollen zudem einen Regressanspruch gegenüber den betroffenen Pharmafirmen bekommen, etwa bei Rückrufen. Patienten wiederum sollen nicht ein zweites Mal zuzahlen müssen in der Apotheke, wenn sie wegen eines Rückrufs ein neues Medikament brauchen.

© SZ vom 17.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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