Pandemie:SPD-Fraktionschef warnt vor Aktionismus bei Corona-Regeln

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Brandenburgs SPD-Landtagsfraktionschef Daniel Keller spricht bei einer Landtagsdebatte. (Foto: Jens Kalaene/dpa/Archivbild)

Die Corona-Lage in den Krankenhäusern ist nicht mehr so angespannt wie vor einer Woche. Allerdings ist bei der Warnampel des Landes ein Wert von Grün auf Gelb gewechselt.

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Potsdam (dpa/bb) - Die Corona-Lage ist zwar in Brandenburg nicht mehr so angespannt wie vor einer Woche, doch der Anteil freier Intensivbetten in Krankenhäusern sinkt. Die Warnampel des Landes zeigt bisher nur für neue Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner in einer Woche Rot. Diese Zahl pendelt derzeit um 16. Die Gesamtzahl aller Patienten mit Covid-19, die in Krankenhäusern behandelt werden, sank am Freitag weiter auf 856. Die kritische Schwelle der Landesregierung liegt bei 1000, sie wurde am Donnerstag vergangener Woche mit 998 fast erreicht. Beim Anteil freier Intensivbetten blinkt die Warnampel aber nicht mehr im grünen Bereich, sondern auf Gelb: Die Zahl sank am Donnerstag auf knapp 14, damit ist der Warnwert in Kraft. Eine Zahl für Freitag gab es noch nicht.

Brandenburgs SPD-Landtagsfraktionschef Daniel Keller lehnt die Forderung nach einer Ausweitung der Maskenpflicht derzeit ab. „Die Inzidenz in Krankenhäusern ist im roten Bereich, bei der Belegung der Intensivbetten sind wir aber noch nicht im kritischen Bereich“, sagte Keller der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. „Dementsprechend sollten wir uns an das Verfahren, das wir uns im Sommer gegeben haben, halten.“ Er warnte vor „politischem Aktionismus“. „Wir haben eine Maskenpflicht, da wo es relevant ist“, sagte er mit Blick auf den öffentlichen Nahverkehr und auf Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hält zur Vorsorge erweiterte Corona-Maßnahmen für sinnvoll. Schubert beruft sich auf eine Empfehlung seiner Amtsärztin Kristina Böhm: „Da sind die Signale eindeutig, dass sie dafür plädiert, möglichst zügig in Richtung einer Verschärfung der Frage Maskentragepflicht in Innenräumen zu kommen“, sagte der Oberbürgermeister. Er verwies aber darauf, dass die Entscheidung beim Kabinett liege. „Wir haben aber auch aus der Erfahrung der letzten Jahre gelernt, dass man kommunale Alleingänge tunlichst unterlassen sollte, weil sie klageanfällig sind.“

Das Kabinett hatte am Dienstag die geltende Verordnung zum Schutz vor dem Virus um vier Wochen bis zum 24. November verlängert. Sie lief bis zu diesem Freitag. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte sich mit ihrer Forderung nach einer Ausweitung der Maskenpflicht auf Geschäfte und Behörden nicht durchsetzen können. Sie bezeichnete die Lage in vielen Krankenhäusern als schwierig. Innenminister Michael Stübgen (CDU) wandte sich allerdings gegen eine Verschärfung zum jetzigen Zeitpunkt.

Die bisherige Verordnung ist mit der Verlängerung weiter gültig. Damit müssen Fahrgäste öffentlicher Busse und Bahnen des Nahverkehrs sowie Besucher von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose in Brandenburg weiter eine FFP2-Maske tragen. Der Bund schreibt sie mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auch für Fahrgäste im öffentlichen Fernverkehr und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen vor.

© dpa-infocom, dpa:221028-99-292049/3

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