Psychische Gesundheit:Warten auf Psychotherapie: Hoch drängt Bund zum Handeln

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Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit von Rheinland-Pfalz. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Rheinland-Pfalz braucht nach Ansicht von Gesundheitsminister Hoch dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze. Er fordert den Bund zum Handeln auf und will das Thema bei der nächsten Konferenz der Gesundheitsminister auf den Tisch bringen.

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Mainz (dpa/lrs) - Die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung in Rheinland-Pfalz sind nach Worten von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) zu lang. Mehr als fünf Monate müssten Patienten je nach Region derzeit auf einen Termin warten, teilte er der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, finanzielle Sorgen und die Diskussion über die Klimakatastrophe und die Zukunft machten vielen zu schaffen. „Wir dürfen diese Menschen nicht alleine lassen und deshalb benötigen wir dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze“, erklärte er. Die Bundesregierung müsse daher bei der Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung aktiv werden - „und zwar so schnell wie möglich“.

Für die an diesem Dienstag anstehende Gesundheitsministerkonferenz hat Rheinland-Pfalz das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen lassen. Hoch forderte vom Bund, den Mangel schnell zu beseitigen. Dazu machte er drei Vorschläge: eine Erhöhung des Verhältnisses der zugelassenen Kassensitze zur Einwohnerzahl, eine Neudefinition der Überversorgung und die Erteilung von sogenannten befristeten Institutsbevollmächtigungen.

Rheinland-Pfalz habe wegen seiner ländlichen Prägung vergleichsweise wenig Kassensitze für Therapeuten. Würde man das Verhältnis in den ländlichen Regionen auf einen Therapeutensitz pro 4500 Einwohner erhöhen, entstünden in Rheinland-Pfalz gut 140 zusätzliche Kassensitze. Bislang ist das Verhältnis laut Ministerium 1 zu 5754 Einwohner. In zentralen Orten kommt ein Therapeut auf 3173 Einwohner.

Weitere rund 140 Kassensitze könnten Hoch zufolge geschaffen werden, wenn die rechnerische Überversorgung weiter gefasst werde und künftig nicht bei 110 Prozent weitere Zulassungen gesperrt würden, sondern erst bei 140 Prozent. Drittens könnten Ärzte und Psychotherapeuten, die in einem Krankenhaus tätig sind oder von einem Krankenhaus hierfür eingestellt werden, auch ambulante psychotherapeutische Angebote machen.

Der Bund müsse im Vorgriff auf die erforderliche Reform der Bedarfsplanung die gesetzlichen Regelungen für eine kurzfristige Verbesserung der Versorgungssituation in der ambulanten Psychotherapie schaffen, forderte Hoch. Zudem müsse der Bund „endlich die Arbeiten für eine grundlegende Reform angehen“.

© dpa-infocom, dpa:221204-99-772387/3

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