Corona-Pandemie:Hamburg: Keine Pläne aus Isolationspflicht auszusteigen

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration)

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Hamburg (dpa/lno) - Hamburg plant derzeit nicht, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen. Das sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich, am Freitag nach der Ankündigung des Nachbarlandes Schleswig-Holstein, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. Darauf hat sich Schleswig-Holstein mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen geeinigt.

Für Hamburg erklärte Helfrich: „Die bestehenden Isolationsregeln beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und daraus abgeleiteten Empfehlungen des Robert Koch-Institutes.“ Sollte sich die Erkenntnislage und wissenschaftliche Einschätzung ändern, werde Hamburg auch künftig den diesbezüglichen Empfehlungen folgen.

„Aus unserer Sicht ist es dabei schon aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Durchsetzbarkeit geboten, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen“, sagte Helfrich. „Eine uneinheitliche Änderung nun zu Beginn der Atemwegserkrankungs-Saison, die womöglich im Verlauf des Winters angesichts hoher genereller Krankenstände wieder zurückgenommen werden müsste, scheint uns hingegen nicht zweckdienlich.“

An Stelle der fünftägigen Isolationspflicht wollen Schleswig-Holstein und die anderen drei Bundesländer „angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie, hieß es. Neue Regelungen in den genannten Bundesländern sollen zeitnah in Kraft treten. Die Details würden derzeit ausgearbeitet.

Die vier Länder berufen sich bei ihrem Vorgehen auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 „absonderungsersetzende“ Schutzmaßnahmen gebe. Als weitere Gründe werden zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung sowie eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent genannt. Auch dass es in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente gibt, rechtfertigt aus Sicht der vier Länder diesen Schritt.

© dpa-infocom, dpa:221111-99-478845/2

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