Pandemie:NRW hält an Corona-Isolationspflicht fest

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Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Anders als Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein rüttelt Nordrhein-Westfalen nicht an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Die Landesregierung halte eine Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach wie vor für erforderlich, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf am Freitag mit. Basis dieser Einschätzung seien die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI). „Die Frage, wie die (rechtlich unverbindlichen) Empfehlungen des Robert Koch-Instituts umgesetzt werden, ist eine Frage, die jede Landesregierung für sich entscheiden muss“, hieß es.

Die Isolierung endet spätestens zehn Tage nach dem ersten Auftreten von Symptomen. Ab dem fünften Tag ist ein „Freitesten“ möglich.

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein kündigten am Freitag an, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen „zeitnah“ aufheben zu wollen. „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“, teilte etwa das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit. Als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht in Bayern wurde der 16. November genannt.

Der Fraktionschef der FDP im Düsseldorfer Landtag, Henning Höne, forderte, auch in NRW sollte die Isolationspflicht abgeschafft werden. „Aktuelle Studiendaten und die Aussagen führender Wissenschaftler haben bereits eine endemische Lage bestätigt“, erklärte er. Und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe den Gesundheitsbehörden unlängst empfohlen, dass diese bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht „nicht mehr so hingucken“.

Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums erklärte: „Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor genau und sind im ständigen Austausch mit Experten, ob und wann Regelungen angepasst werden müssen.“ Während der gesamten Pandemie seien die auf einer wissenschaftlichen Expertise basierenden Empfehlungen des RKI für die Landesregierung „handlungsleitend“ gewesen.

© dpa-infocom, dpa:221111-99-478241/3

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