Zusatzbeiträge der Kassen:Die große Abzocke - 37,50 Euro mehr

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Den Krankenkassen fehlt das Geld und die Versicherten müssen bluten. Die ersten Anbieter verlangen nun den maximalen Zusatzbeitrag.

Das Tabu ist gebrochen. Nachdem in der vergangenen Woche die DAK und andere Krankenkassen Zusatzbeiträge angekündigt haben, wagen sich jetzt immer mehr Kassen aus der Deckung - auch mit deutlich höheren Forderungen.

Acht Euro reichen längst nicht mehr. Die BKK Westfalen-Lippe fordert von ihren Versicherten zwölf Euro Zusatzbeitrag im Monat - zwei weitere Kassen verlangen sogar den Maximalbetrag. (Foto: Foto: dpa)

Während DAK, KKH-Allianz und andere Kassen mit einem Obolus von acht Euro im Monat zufrieden sind, stellen nun die ersten Anbieter die Maximalforderung. Die BKK Heilberufe und die GBK Köln verlangen rückwirkend zum 1. Januar von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Bruttogehalts. Dieser wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben und kann somit höchstens 37,50 Euro im Monat betragen.

Bürokratischer Aufwand

Die GBK Köln hatte bereits im August 2009 für Aufsehen gesorgt. Als bundesweit erste Kasse hatte sie sich als bedürftig geoutet und einen Zusatzbeitrag verlangt - damals noch in Höhe von acht Euro monatlich. Doch das reicht nun offenbar nicht mehr aus. So müssen die 40.000 Versicherten nun den Maximalbetrag zahlen. "Exorbitante Kostensteigerungen" seien der Grund für die Anhebung, sagte Vorstandschef Helmut Wasserfuhr - der die Erhöhung sogar als sozial verteidigt: "Wir machen die Ein-Prozent-Regelung, weil das sozial gerechter ist, als von allen Versicherten acht Euro pauschal zu nehmen - egal, ob Student oder Mitglied mit 400.000 Euro Nettoeinkommen."

Teuer wird es auch für die Versicherten der BKK Heilberufe. Im April wird der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals für das gesamte erste Quartal eingezogen werden, anschließend wird das Geld monatlich erhoben. Ein Sprecher sagte, so bleibe ausreichend Zeit, die Versicherten vorab zu informieren. Die Mitglieder können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt.

Mehr Geld von den Versicherten verlangt auch die BKK Westfalen-Lippe. Der monatliche Zusatzbeitrag wird auf höchstens zwölf Euro festgesetzt, sagte ein Sprecher zu sueddeutsche.de. Alle, die weniger als 1200 Euro verdienen, müssen ein Prozent ihres Monatseinkommens zahlen. Am 25. März bittet die BKK Westfalen-Lippe ihre Versicherten erstmals zur Kasse, rückwirkend für die Monate Februar und März. Danach wird der Zusatzbeitrag quartalsweise eingezogen.

Auch Vorstandschef Willi Tomberge, der Chef der BKK Westfalen-Lippe, verteidigte den Zusatzbeitrag als sozial gerecht: "Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst." Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag.

Eine Pauschale von acht Euro, wie sie beispielsweise von der DAK gefordert wird, kann von den Kassen ohne weitere Prüfung eingefordert werden. Liegt der Betrag jedoch darüber, muss das Einkommen der Versicherten geprüft werden. Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass kein gesetzlich Versicherter mehr als ein Prozent seines Bruttogehalts zusätzlich an seine Kasse überweisen muss. Für die Unternehmen selbst bedeutet diese Prüfung einen hohen bürokratischen Aufwand.

© sueddeutsche.de/dpa/dpa-AFX/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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