Zahnversicherungen:Mehr Geld für Zähne

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Zahnzusatzversicherungen sind sehr beliebt. Doch die Verträge sind oft kompliziert und nicht alle Policen taugen etwas. Finanztest zeigt, wo Versicherte gut aufgehoben sind.

Umfang und Leistungen

Wer eine Zahnzusatzver- sicherung abschließen will, der darf keine allzu schlechten Zähne haben. Deshalb: fleißig putzen. (Foto: Foto: dpa)

Verträge für private Zahnzusatzpolicen sind oft undurchsichtig und kompliziert. Umfang und Grenzen der Leistung sind vielen Kunden nicht klar. Daher das Wichtigste kurz im Überblick:

1. Die Policen decken einen Teil der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Prothesen. Kosmetische Leistungen wie das Zähnebleichen sind dagegen nicht enthalten.

2. Keine Versicherung begleicht vollständig alle anfallenden Kosten für Zahnersatz. Gerade bei einer teuren Versorgung müssen Patienten fast immer einen Eigenanteil zahlen.

3. Nur ein Teil der Tarife überimmt neben Kosten für Zahnersatz auch Kosten für Füllungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.

4. Bei einem schlechten Zustand der Zähne können die Versicherer potentielle Kunden ablehnen.

Zwei Varianten

Zahnzusatzversicherungen für Kassenpatienten gibt es meist in zwei Varianten. Bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung hängt der Beitrag vom Eintrittsalter des Kunden bei Vertragsabschluss ab. Danach ändert er sich nur noch mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders, wenn die Kosten steigen. Der Versicherer darf die Verträge nicht kündigen und die Versicherungsbedingungen nur in seltenen Ausnahmefällen nachträglich verändern.

Die zweite Variante sind Tarife nach Art der Schadenversicherung. Hier kann der Beitrag im Laufe des Vertrags mit zunehmendem Alter des Kunden steigen. Beitragserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen kommen gegebenenfalls noch hinzu. Zudem kann der Versicherer in den ersten drei Jahren des Vertrags dem Kunden kündigen oder nachträglich Leistungen kürzen - es sei denn, er verzichtet in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich auf dieses Recht.

Privat oder über die Kasse

Anbieter der Zusatzpolicen sind ausschließlich private Versicherungsgesellschaften. Darüber hinaus werben die meisten gesetzlichen Krankenkassen mit Zahnzusatzversicherungen. Sie fungieren aber ausschließlich als Vermittler zwischen den privaten Anbietern und ihren Versicherten. Vorteil für die Kunden: Für die von der Kasse vermittelten Tarife zahlen sie meist geringere Beitrage. Auch der Name der Police kann anders lauten als der gleiche Tarif beim privaten Anbieter.

Teurer Zahnersatz

Die Zusatzpolicen lohnen sich vor allem, wenn Patienten für Zahnersatz einen hohen Eigenanteil zahlen müssen. Wer ein Tarif abschließt, sollte daher vor allem darauf achten, in welcher Höhe sich die Versicherung an den Kosten für Zahnersatz beteiligt. Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Auch Kosten für Inlays (Einlagefüllungen) erstatten viele Zahnzusatzversicherungen. Wichtig: Bei Implantaten und Inlays sind die Leistungen häufig eingeschränkt.

Extras nicht immer lohnend

Einige Versicherer werben mit Extraleistungen, die sich auf zahnerhaltende Maßnahmen beziehen. Das ist für Versicherte nicht immer notwendig. Zum einen, da die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen wie das Auswechseln von Füllungen, Ziehen von Zähnen oder Parodontosebehandlungen fast immer bezahlen. Für andere Leistungen wie eine umfangreiche professionelle Zahnreinigungen müssen Patienten dagegen selbst aufkommen. Allerdings ist dies bei weitem nicht so teuer wie Zahnersatz. Kaum jemand wird finanziell ruiniert, wenn er die Rechnung dafür selbst begleicht.

Nicht für laufende Behandlungen

Was Versicherte wissen müssen: Für bereits laufende Behandlungen zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht. Sobald der Zahnarzt dem Patienten mitteilt, dass etwas getan werden muss, gilt die Behandlung als begonnen. Ein danach abgeschlossener Vertrag nützt in diesem Fall nichts mehr. Zudem gilt bei den meisten Tarifen eine Wartezeit von acht Monaten nach Vertragsbeginn. Erst danach dürfen Kunden das erste Mal Leistungen in Anspruch nehmen. Viele Anbieter haben in den ersten zwei bis sechs Jahren außerdem zusätzliche Begrenzungen für die gesamten Tarifleistungen im Jahr.

Details dazu lesen Sie in Finanztest 12/2008.

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