Widerstand gegen elektronische Gesundheitskarte:Wir haben leider kein Foto für Sie

Es hat Jahre gedauert, jetzt ist die elektronische Gesundheitskarte da - und mit ihr ein Konflikt zwischen Krankenkassen und Versicherten. Wer seine Daten schützen will und kein Passbild einreicht, wird unter Druck gesetzt. Ärzte und Patienten kündigen Widerstand an.

Marvin Oppong

Schon 2006 sollte es soweit sein - es wurde Oktober 2011. Die elektronische Gesundheitskarte kommt. Nach jahrelangen Verzögerungen und Milliarden-Investitionen haben die ersten Kassen diese neue Karte ausgestellt. Die Techniker Krankenkasse kündigte im Mitgliedermagazin an: "Alle TK-Versicherten über 15 Jahre werden demnächst per Brief gebeten, ihr Passbild einzusenden." Im Gegensatz zur bisherigen Versichertenkarte ist die elektronische Karte mit einem digitalen Lichtbild versehen. Kartenmissbrauch werde so eingeschränkt, erklären die Kassen.

Bei einzelnen Versicherten regt sich, vor allem wegen Datenschutzbedenken, Widerstand. Renitente Versicherte, die kein Foto einreichen, werden von Kassen regelrecht unter Druck gesetzt.

In einem Schreiben an einen Versicherten, das der SZ vorliegt, nennt die BKK Herford Minden Ravensberg "Konsequenzen" bei der Weigerung, "ein Foto zuzusenden". Dem Versicherten drohe, dass er "als Privatpatient zu behandeln" sei "und die Kosten der Behandlung selbst zu tragen" habe. Die BKK beruft sich auf ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an verschiedene Kassen aus dem Jahr 2005. Darin heißt es, jeder Versicherte sei verpflichtet, beim Arztbesuch seine Versichertenkarte auszuhändigen.

Deutschlands größte Krankenkasse, die Barmer GEK, erklärte einem Versicherten in einem Schreiben, wenn er den Einsatz der Karte "generell ablehnen" sollte, könnten ihm "die erbrachten Leistungen privat in Rechnung" gestellt werden; zudem habe er mit "nicht unerheblichen Eigenanteilen" zu rechnen. Es gehe um "mindestens 2,50 und höchstens 40 Euro", erläutert ein Sprecher der Barmer GEK auf Nachfrage.

Die AOK Plus teilt einer Versicherten mit, sie sei nach dem Sozialgesetzbuch "zur Mitwirkung verpflichtet" - und müsse "demzufolge ein Lichtbild einreichen". Die AOK Plus nahm hierzu keine Stellung.

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