Unwetterschäden:Wenn der Himmel auf den Kopf fällt

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Sturm, Blitz und Donnerschlag können große Schäden am Haus anrichten. Welche Versicherungen sich lohnen - ein Überblick.

Marco Völklein

Asterix-Leser wissen es: In Gallien haben sie nur vor einem wirklich Angst - dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. Wenn es donnert und blitzt, Regengüsse oder Hagelschauer über Deutschland hereinbrechen oder jetzt im Herbst Stürme Bäume zum Einknicken bringen, fühlen sich viele Bundesbürger an Asterix und seine Freunde erinnert. Gut ist es, wenn man dann mit dem richtigen Versicherungsschutz ausgestattet ist. Hier eine Übersicht, wie man sich gegen Unwetterschäden absichern kann.

Schutz in stürmischen Zeiten: Wer nicht auf Blitzschäden sitzen bleiben will, muss sich gut informieren, welche Versicherung greift. (Foto: Foto: ddp)

Schutz für das Haus

"Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, zumindest eine Feuerversicherung", rät die Stiftung Warentest. Der Versicherungsschutz ist zudem erweiterbar - etwa um den Schutz gegen Schäden durch Leitungswasser oder Sturm und Hagel. Entscheidet sich der Hausbesitzer für den Sturmschutz, zahlt der Versicherer, wenn zum Beispiel ein Baum den Dachstuhl zerstört. Voraussetzung ist allerdings, dass der Sturm die Windstärke 8 erreicht hat. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem jeweiligen Wohnort:

Die Versicherer führen Statistiken über die Häufigkeit und die Stärke von Stürmen in den jeweiligen Regionen. Und für die Leitungswasserversicherung, die etwa bei Schäden durch einen Rohrbruch haftet, ist der Härtegrad des Leitungswassers entscheidend. Besser, aber auch teurer, wird die Versicherung, wenn Hausbesitzer sich auch noch gegen Überschwemmungen mit einer Elementarschadenversicherung schützen wollen.

Schutz für die Möbel

Auch wenn sich Mieter nicht darum sorgen müssen, wer zahlt, wenn ein Baum aufs Hausdach kracht - auch für sie kann eine Elementarschadenversicherung sinnvoll sein, die bei Überschwemmungen zahlt. Die Hausratsversicherung lässt sich einfach um den Elementarschadenschutz erweitern. "Diesen Schutz können sich Mieter und Hausbesitzer aber häufig sparen, wenn sie wertvolle Möbel und Erinnerungsstücke nicht im Keller, sondern sicher in den oberen Stockwerken unterbringen", rät die Stiftung Warentest.

Wichtig ist aber, dass bei Unwetter Türen und Fenster geschlossen werden. Denn Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, weil es zum Fenster hereingeregnet hat. Auch Balkon- und Gartenmöbel sollte man vor einem Unwetter wegräumen - sonst zahlt die Versicherung unter Umständen nicht. "Dieses Extra lässt sich aber gegen Aufpreis mitversichern", so die Stiftung Warentest.

Schutz für die Elektronik

Bei einem Blitzeinschlag ist eines klar: Trifft der Blitz direkt das Haus und legt technische Geräte lahm, zahlt der Hausratsversicherer den Schaden, so die Stiftung Warentest. Ärger gibt es aber oft, wenn der Blitz zum Beispiel eine Überlandleitung trifft und dadurch Kurzschluss- oder Überspannungsschäden entstehen. Solche Schäden sind meist vom Vertrag nicht gedeckt. Die Stiftung Warentest rät daher, den Vertrag auf solche Fragen hin abzuklopfen - und eventuell aufzustocken, sofern neue, teure Geräte angeschafft wurden.

Schutz für das Auto

Windstärke 8 spielt nicht nur bei der Wohngebäudeversicherung eine wichtige Rolle - auch die Teilkaskoversicherung übernimmt nur Schäden am Auto, wenn ein Sturm in dieser Stärke einen Baum gefällt hat und dieser aufs Auto gekracht ist. Die Kasko-Versicherung zahlt auch, wenn Hagelkörner den Wagen zerdellt haben oder eine Schlammlawine das Auto mit sich reißt und gegen eine Hauswand schleudert.

© SZ vom 22.10.2008/ld/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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