Teileigentum:Laden und Büro? Was ist erlaubt?

Sind Räume als Teileigentum ausgewiesen, ist prinzipiell jeder Beruf und jedes Gewerbe erlaubt: Gaststätte, Café oder auch Chemische Reinigung.

Dennoch kann die Gemeinschaft einen Riegel vorschieben für bestimmte Einrichtungen und schränkt die Nutzung ein. Es heißt dann zum Beispiel: Teileigentum Laden oder Teileigentum Büro.

Eine Voraussetzung weicht die Einschränkung aber wieder auf: Die abweichende Nutzung stört genauso wenig wie die bestimmungsgemäße Nutzung.

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