Süddeutsche Zeitung

Teileigentum:Laden und Büro? Was ist erlaubt?

Sind Räume als Teileigentum ausgewiesen, ist prinzipiell jeder Beruf und jedes Gewerbe erlaubt: Gaststätte, Café oder auch Chemische Reinigung.

Dennoch kann die Gemeinschaft einen Riegel vorschieben für bestimmte Einrichtungen und schränkt die Nutzung ein. Es heißt dann zum Beispiel: Teileigentum Laden oder Teileigentum Büro.

Eine Voraussetzung weicht die Einschränkung aber wieder auf: Die abweichende Nutzung stört genauso wenig wie die bestimmungsgemäße Nutzung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.562257
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
N/A
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.