Teileigentum:Laden und Büro? Was ist erlaubt?
Sind Räume als Teileigentum ausgewiesen, ist prinzipiell jeder Beruf und jedes Gewerbe erlaubt: Gaststätte, Café oder auch Chemische Reinigung.
Dennoch kann die Gemeinschaft einen Riegel vorschieben für bestimmte Einrichtungen und schränkt die Nutzung ein. Es heißt dann zum Beispiel: Teileigentum Laden oder Teileigentum Büro.
Eine Voraussetzung weicht die Einschränkung aber wieder auf: Die abweichende Nutzung stört genauso wenig wie die bestimmungsgemäße Nutzung.