SZ-Aktuelles-Lexikon:Schwarzarbeit

Das Aktuelle Lexikon erklärt das Thema "Schwarzarbeit".

Elisabeth Dostert

(SZ vom 26.11.2001) Es gibt in Deutschland auch noch Wirtschaftszweige, die florieren. Einer davon ist die Schwarzarbeit. Eine genaue Definition liefert das Schwarzarbeitsgesetz.

Danach liegt Schwarzarbeit vor, wenn mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang Leistungsmissbrauch, unrechtmäßige Gewerbeausübung und/oder unerlaubte Handwerksausübung einhergehen.

Schwarzarbeit im engeren Sinne

Wenn beispielsweise ein arbeitsloser Malergeselle regelmäßig 20 Stunden in der Woche für einen selbstständigen Malermeister tüncht und streicht, dafür pro Stunde 20 Mark bar auf die Hand erhält und das Arbeitsamt nicht unterrichtet, handelt es sich um Schwarzarbeit. Das kann mit Bußgeld bis zu 200.000 Mark geahndet werden.

Schwarzarbeit im weiteren Sinne

In der öffentlichen Diskussion wird der Begriff Schwarzarbeit zuweilen laxer verwandt. So werden auch andere Formen der illegalen Beschäftigung darunter subsumiert, etwa die Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Scheinselbstständigkeit.

Geschätzter Schaden

Es liegt in der Natur der Sache, dass niemand ganz genau weiß, wie hoch der wirtschaftliche Schaden dieser Schattenwirtschaft ist. Dem Staat entgehen durch Schwarzarbeit schätzungsweise jährlich Steuern und Sozialabgaben in Milliardenhöhe. Der Umsatz mit Schwarzarbeit lag im vergangenen Jahr bei geschätzt 640 Milliarden Mark. Die einen sprechen von "mafiösen Strukturen", andere von "Schattenwirtschaftswunder".

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