Steuervereinfachung:Unternehmen müssen Rechnungen kürzer aufbewahren

Punktsieg für Rösler: Der Wirtschaftsminister setzt sich gegen Finanzminister Schäuble durch und verkürzt die Dauer, für die Unternehmen Rechnungen und Belege aufheben müssen. Das spart zwei Milliarden Euro Bürokratiekosten, erschwert Steuerfahndern aber die Arbeit.

Unternehmen müssen künftig Rechnungen und Belege nicht mehr zehn Jahre aufbewahren. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) haben ihren Streit über die Steuervereinfachung beigelegt.

Von 2013 an soll eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren gelten, ab 2015 dann von dauerhaft sieben Jahren. Die Maßnahme soll an diesem Mittwoch als Teil des Jahressteuergesetzes vom Kabinett verabschiedet werden.

Der jetzt beschlossene Schritt soll bis zu zwei Milliarden Euro an Bürokratiekosten einsparen. Die Einigung ist ein Kompromiss, der Rösler etwa besser gefallen dürfte als Schäuble. Nach anfänglichem Widerstand hat das Finanzministerium eingelenkt.

Ursprünglich hatte Rösler eine Verkürzung auf fünf Jahre gefordert. Diese Halbierung der bisherigen zehnjährigen Aufbewahrungsfristen in der Wirtschaft hätte nach Einschätzungen von Experten des Wirtschaftsministeriums die Bürokratiekosten der Firmen insgesamt um bis rund vier Milliarden Euro senken.

Die Halbierung der Frist war aber den Bundesländern zu teuer, angesichts geschätzter Mindereinnahmen von drei Milliarden Euro durch verstärkte Steuerhinterziehung. Denn gegen eine Verkürzung sprach, dass sie Steuerfahndern die Arbeit erschwert - weil sie Zugriff auf weniger Rechnungen haben. Schäuble wollte die kürzere Aufbewahrungsfrist gesondert regeln, Rösler hatte dagegen auf einer Anbindung ans Jahressteuergesetz beharrt.

Zuvor hatten sich Schäuble und Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) bereits auf einen Kompromiss zur Wehrsold-Besteuerung verständigt. Sie ist ebenfalls Teil des Jahressteuergesetzes.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, die Aufbewahrungsfrist sei auf fünf Jahre halbiert worden. Das ist falsch. Vielmehr soll dauerhaft eine Frist von sieben Jahren gelten. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

© Süddeutsche.de/Reuters/dpa/jab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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