Steuererklärung:Alle Jahre wieder

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Es ist eine Qual, jedes Jahr. Und trotzdem muss sie gemacht werden: die Einkommensteuererklärung. Die Neuerungen im Überblick.

Marco Völklein

Eine "positive Nachricht vorneweg" hat Einkommensteuerexpertin Sabine Ziesecke vom Steuerberatungsunternehmen Pricewaterhouse-Coopers (PwC) für 2008: "Die Formulare haben sich gegenüber denen für das Jahr 2007 nicht wesentlich verändert." Auch sonst gab es zum Jahresanfang nicht so viele Neuerungen im Steuerrecht wie noch ein Jahr zuvor. Dennoch sind auch für 2008 einige Dinge zu beachten. Ein Überblick:

(Foto: Foto: AP)

Pendlerpauschale

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber umgehend gehandelt: Rückwirkend zum 1. Januar 2007 zahlen sich Fahrtkosten zur Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer aus. "Steuerzahler können nun in der Steuererklärung wieder den gesamten Fahrweg eintragen", sagt Albert Elsenberger von der Steuerkanzlei Ecovis. Wichtig ist allerdings, dass der Fiskus nur die einfache Strecke akzeptiert, nicht Hin- und Rückweg.

Umzugskosten

(Foto: Foto: ddp)

Wer beruflich bedingt in eine andere Stadt umzieht, kann diese Kosten bei der Steuer geltend machen. Neben den tatsächlich angefallenen Ausgaben, die per Rechnung nachzuweisen sind, kann der Steuerzahler noch eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Diese wurde beispielsweise für Inlandsumzüge zum Januar 2008 angehoben: für Ledige von 561 auf 585 Euro (Verheiratete: 1171 statt 1121 Euro). Übrigens: Zum 1. Januar 2009 stieg die Pauschale erneut auf jetzt 602 Euro (1204 Euro). Und zum 1.Juli 2009 steigt sie auf 628 (1256 Euro).

Doppelte Haushaltsführung

Bereits 2007 hat der Bundesfinanzhof (BFH) einige wichtige Urteile zur doppelten Haushaltsführung gesprochen. Diese könnten nun in der Steuererklärung für 2008 von Interesse sein (siehe Kasten).

Schulgeld

Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, können zwar 30 Prozent der Privatschulkosten absetzen - auch wenn sich die Schule in einem EU-Staat oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird der maximal absetzbare Betrag aber auf 5000 Euro gedeckelt, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Kinderbetreuungskosten

Wenn beide Partner berufstätig sind und ihr Kind zum Beispiel von einer Tagesmutter betreuen lassen, können sie zwei Drittel der Ausgaben (höchstens 4000 Euro) als Werbungskosten ansetzen. Absetzbar sind aber nur reine Betreuungskosten; Fahrtkosten oder die Ausgaben für die Verpflegung im Kindergarten erkennt das Finanzamt nicht an.

Wichtig: Für 2008 müssen Eltern keine Belege mehr von sich aus einreichen; "es genügt, den Betrag im Formular einzutragen", sagt PwC-Expertin Ziesecke. Aber: Sollte das Finanzamt nachfragen, muss man die Unterlagen vorlegen können.

Bewirtungskosten/Werbegeschenke

Auch bei Bewirtungskosten und Werbegeschenken hat der BFH im Jahr 2007 ein interessantes Urteil gefällt: Lädt ein Außendienstmitarbeiter Kunden zum Beispiel zum Arbeitsessen ein und verteilt er Werbegeschenke, sind diese Ausgaben als beruflich bedingte Werbungskosten absetzbar - auch wenn der Arbeitnehmer kein erfolgsabhängiges Gehalt bezieht. Voraussetzung ist aber, dass der Chef die Aufwendungen nicht bereits steuerfrei ersetzt hat (Aktz. VI R 78/04).

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Hilfen im Haushalt

Erledigen selbständige Dienstleister Aufgaben im Haushalt, etwa Putzdienste, Schneeräumen oder Gartenpflege, kann der Auftraggeber 20 Prozent der Ausgaben für diese "haushaltsnahen Dienstleistungen" absetzen. Allerdings gilt eine Obergrenze von 3000 Euro, maximal sind also 600 Euro absetzbar. "Seit Januar 2008 gilt dies auch innerhalb der EU", sagt Ecovis-Steuerberater Elsenberger - also zum Beispiel auch für die Putzhilfe in der Ferienwohnung in Spanien.

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Auslandsreisen

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Wer zeitweise im Ausland tätig ist, kann seit Januar 2008 keine pauschalen Übernachtungskosten mehr geltend machen. "Mit der Steuererklärung 2008 müssen für Übernachtungen nun Einzelbelege eingereicht werden", sagt Ziesecke. Für die Fahrt zum Einsatzort außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte kann der Steuerzahler nun 30 Cent pro Kilometer ansetzen - unabhängig davon, wie lang der Einsatz dauerte und wie weit der Anfahrtsweg war. Im Jahr 2007 galten hier noch Beschränkungen.

Aktienoptionen

Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter gerne mit Aktienoptionen am Erfolg der Firma. Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Option, die ihn berechtigt, diese einige Zeit später in Aktien umzutauschen. Bei der Umwandlung der Option in Aktien muss der Arbeitnehmer den Erlös als "geldwerten Vorteil" versteuern. Der BFH entschied aber, dass dies zu einem ermäßigten Steuersatz möglich ist, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Gewährung der Option und der Ausübung mindestens zwölf Monate vergangen sind (Aktz. VI R 136/01). Steuerexpertin Ziesecke sagt: "Wurde bereits vom Arbeitgeber die volle Steuer an den Fiskus abgeführt, sollte der Arbeitnehmer nun auf das Urteil hinweisen und eine mögliche Rückerstattung beantragen."

© SZ vom 19.01.2009/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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