Sparkassen-Urteil des BGH:Wider die Gutsherrenart

Oft genug ziehen Kreditinstitute ihre Kunden über den Tisch. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil zugunsten der Kunden gefällt. Für die Banken ist das eine Chance.

Marco Völklein

So mancher Bankkunde wundert sich derzeit: Während die Europäische Zentralbank stetig ihre Leitzinsen nach unten drückt, senken viele Banken nur einen Zins - den für die Guthaben der Kunden. Kredite dagegen verbilligen die Geldhäuser wesentlich langsamer.

Richter untersagten den Sparkassen eine Klausel, die es erlaubt, Zinsen und Gebühren frei festzulegen (Foto: Foto: dpa)

Das ist ein übler Trick: Die Banken holen sich billig Geld bei der Zentralbank und verleihen es teuer an die Kunden weiter. Die Bürger zahlen somit mehr als eigentlich nötig. Verbraucherschützer kritisieren diesen Mechanismus als "altbekanntes Spiel der Geldinstitute" schon seit langem. Nun endlich hat der Bundesgerichtshof dem Treiben ein Ende bereitet.

Vertrauen verspielt

Die Richter untersagten den Sparkassen eine Klausel, die es erlaubt, Zinsen und Gebühren nach Gutsherrenart festzulegen und die Kunden zu benachteiligen. Wie so oft bei höchstrichterlichen Urteilen hat der BGH aber nur gesagt, was nicht in den Verträgen stehen darf.

Wie die Vertragsbedingungen künftig konkret formuliert werden sollen, ließen die Richter offen. Darüber werden nun die Juristen der Geldinstitute brüten. Sie sollten die Chance nutzen, klare und einfache, verbraucherfreundliche Formulierungen zu entwickeln.

Die Finanzbranche steht derzeit schwer in der Kritik: als Auslöser einer Krise mit historischen Ausmaßen, die jetzt mit vielen Milliarden aus dem Steueraufkommen der Bürger bewältigt werden muss; und als Abzocker von Kleinsparern, denen windige Zertifikate angedreht wurden.

Banken haben viel Vertrauen verspielt, nun können sie Vertrauen zurückgewinnen. Wenn sie diese Chance nicht nutzen, werden sich neue Kläger finden und bessere Bedingungen vor Gericht erzwingen - zur Not mit konkreten Formulierungen.

© SZ vom 22.04.2009/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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